Ich habe ja meinen Regelsatz mit dem Unterhalt meines Vaters gedeckt und für meine anteilige Miete bekomme ich Wohngeld.
Meine Mutter bekommt also nix für mich vom Amt.
Wenn ich alles richtig verstanden habe, dürfen die meiner Mutter nur mein Kindergeld anrechnen bzw. tun das jetzt schon.
Laut § 7 Art. 3 Abs. 4 SGBII ( http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html ) bilden wir doch eine Haushaltsgemeinschaft und mein Einkommen darf meiner Mutter erst angerechnet werden, wenn es mir zumutbar ist, also ab dem doppelten meines Regelsatzes.
Vielleicht ist es so verständlicher..