Beiträge von luma694

    Ich habe ja meinen Regelsatz mit dem Unterhalt meines Vaters gedeckt und für meine anteilige Miete bekomme ich Wohngeld.
    Meine Mutter bekommt also nix für mich vom Amt.
    Wenn ich alles richtig verstanden habe, dürfen die meiner Mutter nur mein Kindergeld anrechnen bzw. tun das jetzt schon.
    Laut § 7 Art. 3 Abs. 4 SGBII ( http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html ) bilden wir doch eine Haushaltsgemeinschaft und mein Einkommen darf meiner Mutter erst angerechnet werden, wenn es mir zumutbar ist, also ab dem doppelten meines Regelsatzes.
    Vielleicht ist es so verständlicher..

    Hallo :)
    Ich habe gelesen, dass ich (17, Schülerin) mit meiner Mutter nur eine Haushaltsgemeinschaft bilde, wenn ich meinen Regelsatz durch eigenes Einkommen decken kann.
    Nun habe ich durch einige eher unverständliche Internetseiten die Befürchtung, dass wir so oder so eine Bedarfsgemeinschaft bilden, da ich U25 bin.
    Bis jetzt macht es unterm Strich auch keinen Unterschied. Ich würde gerne einen Nebenjob machen aber wenn wir eine Bedarfsgemeinschaft bilden, wird mein Einkommen ja auf das meiner Mutter angerechnet. Und dafür seh ich nicht ein neben der Schule noch arbeiten zu gehen..


    Aso Bedarfsgemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft??


    Danke für eure Antworten.