Beiträge von barrie

    Hallo,


    ich hatte die letzten Jahre von der DRV die volle Erwerbsminderungsrente erhalten und stehe nun vor dem Antrag auf ALG 2.
    Parallel zur DRV Rente bekam und bekomme ich aus einem Vorsorgevertrag den mein früherer Arbeitgeber für mich abgeschlossen hatte eine Berufsunfähigkeitsrente, die auf meinem Behinderungsgrad beruht.
    Hier stellt sich nun die Frage ob und wieviel aus dieser BU Rente auf die ALG 2 Leistungen angerechnet werden.


    Gruss ohne_durchblick


    Hallo,


    so wie ich das mit der BUV verstanden habe, soll sie die Versorgungslücke decken die entsteht wenn man seinen Job verliert, bzw die Fähigkeit diesen auszuüben. Das heisst man erhält den Betrag der sich aus der vertraglichen Vereinbarung ergibt. Wenn dieser Betrag nicht genügt um die Kosten zu decken, dann kann man zusätzlich mit Hartz4 aufstocken. So würde ich das zumindest verstehen. Daraus ergäbe sich dann zwangsläufig, dass die Höhe der BUV-Rente die man erhält maßgeblich dafür ist wieviel ALG2 man höchstens beziehen kann.

    Hi, ich hoffe das passt noch hier hinein, ansonsten bitte zum neuen Thema rechnen:


    Gilt die Bedarfsgemeinschaft wirklich immer nur für ein Jahr? Würde das bedeuten, dass man sonst nach einem Jahr quasi heiraten müsste, wenn sich die Einkommensverhältnisse nicht gebessert haben, man aber weiter die Unterstützung beziehen möchte?

    Ist dieser Vermögensfreibetrag dann entsprechend das Doppelte von dem was er für eine Einzelperson beträgt? Oder ändert sich durch den Status als Ehepartner nochmal etwas daran wie hoch er ist? Ich frage mich nämlich ob man sich im Nachteil befindet wenn man nicht verheiratet ist.