Beiträge von jiyo

    Vielen Dank für Deine Antwort, Kitty121.
    Damit ich Dich richtig verstehe: Nach diesem ersten Jahr - darf im beschriebenen Fall dennoch jeder nur seinen eigenen Vermögensfreibetrag ausschöpfen oder können dann die Freibeträge gemeinsam ausgeschöpft werden (also einer dürfte drüber kommen, wenn der andere nichts hat).
    Danke nochmals.

    Wie sähe der Fall denn aus, wenn das Paar nicht verheiratet wäre? Sind sie dann eine Haushaltgemeinschaft oder eine Bedarfsgemeinschaft? Ist das Vermögen dennoch übertragbar, also ich meine, hat man trotzdem gemeinsame Freibeträge unabhängig davon, wem von den Beiden das Geld gehört?


    Möchte für diesen kleinen Unterschied kein neues Thema beginnen. Auch wird meist der Lebenspartner dem Ehepartner gleichgestellt, die Hotline des Jobcenters sagt, dass sowas nur bei Verheirateten möglich ist...


    Danke.