Vielen Dank für Deine Antwort, Kitty121.
Damit ich Dich richtig verstehe: Nach diesem ersten Jahr - darf im beschriebenen Fall dennoch jeder nur seinen eigenen Vermögensfreibetrag ausschöpfen oder können dann die Freibeträge gemeinsam ausgeschöpft werden (also einer dürfte drüber kommen, wenn der andere nichts hat).
Danke nochmals.