Das Amt wird diese Kosten nicht tragen.Ihr hättet eventuell Prozeßkostenbeihilfe beantragen können.Außerdem liest man ja seinen Bescheid nun schon mal durch und somit hättet ihr bemerken müssen das euch zuviel gezahlt wird.Müßtet ihr die 500 Euro in Raten begleichen.
Prozesskostenbeihilfe kommt nicht in Frage, siehe Name "Prozess"kostenbeihilfe.
Ich habe es hier mit einer unbegründeten Betrugsklage zu tun, die fallen gelassen wurde, gegen die ich mich mit einem Anwalt zu verteidigen hatte. Es KANN nicht sein, das ein Student sowas dann tragen soll!
ZitatSo schwer zu verstehen sind die Bescheide nun auch nicht. Ich denke jeder der Leistungen beantragt rechnet sich schon vorher mal aus was er ungefähr bekommt. Dazu gibt es ja nun genug Rechner. Ich kann noch verstehen das man vielleicht einen Unterschied von 20 Euro nicht bemerkt aber bei 200 Euro wohl schon.
Ich habe weder etwas beantragt, noch einen Bescheid gesehen, gegen mich wurde nur ermittelt weil ich angeblich den Staat wissentlich betrogen haben soll. Ich kann entsprechend gar keinen Bescheid verstanden habe.