Beiträge von tomsdiner

    Oh Gott dann habe ich ja noch richtig Glück gehabt wenn ich das so lese hier! Wohne seit dem 01.12.2009 in einer WG(Untermietvertrag) mit einer guten Freundin. Bin seit den 01.04.2010 arbeitslos , mitte April 2010 war Hausbesuch bei dem festgestellt wurde jeder lebt sein Leben , im eigenen Zimmer. Wundere mich nun das die nicht inzwischen von einer Beziehung ausgehen weill letztendlich wohnen wir knapp 2 Jahre inzwischen zusammen.

    Ein Bedürftiger ist von Erlangen nach Berlin gezogen und die ARGE hat sich geweigert die höheren Unterkunftskosten in Berlin zu bezahlen. Die Argumentation der ARGE war, dass der Bedürftige ohne Grund umgezogen ist und die höheren Unterkunftskosten damit selbst verschuldet hat. Er hätte sich demnach eine Wohnung in der gleichen Preisklasse wie in seiner bayerischen Heimat suchen müssen.


    Das Bundessozialgericht hat diese Praxis jedoch gestoppt. Eine Einschränkung der freien Wohnortwahl (GG!) kann es nur innerhalb einer Kommune geben. Wechselt ein Bedürftiger die Kommune, so müsse die ARGE auch höhere Unterkunftskosten übernehmen, wenn sie der regionalen Angemessenheit entsprechen.


    Aktenzeichen B 4 AS 60/09 R