Hallo an alle.
Ich habe das ganze Forum durchsucht,aber nicht die passenden Antworten gefunden. Also versuche ich es mal so.
Meine Situation ist im moment, dass ich noch in Blankenburg / Harz wohne, mir meine Whg aber zum 31.12.11 gekündigt wurde (keine selbstverschuldung).
Da ich chronisch Lungenkrank würde ich gern nach Kiel ziehen, da dort die Chancen auf eine Besserung besteht und somit auch Chancen auf einen Job. Zudem würde ein jahrelanger guter Freund (mehr nicht) mit ziehen und wir uns aus Finanzielen Gründen überlegt haben eine WG zugründen.
Zu meiner Person : 28 J. , ledig, keine Kinder, ALG 2
Zu seiner Person: 27 J. , ledig, Keine Kinder, noch Berufstätig
Meine Frage...
Stimmt es wenn das JC den Umzug nicht genehmigt, dass alle Leistungen gestrichen werden? Oder muss zumindest die Mieter der alten Whg gezahlt werden?
Was für Probleme könnten auf uns zukommen?
Liebe Grüße und DANKE schonmal im Vorraus.