Vielen Dank für deine Antwort.
Woher ich die Idee habe, kann ich dir verraten. Bei Abgabe meines Erstantrages vor zwei Jahren, wurde mir mitgeteilt, wenn ich meine Wohnung behalten möchte (wobei von möchten nicht die Rede ist), könnte ich die Mietdifferenz durch einen Nebenverdienst selbst zahlen.
Da muss ich aber einen super Nebenverdienst haben, bis ich die 200 Euro zusammenhabe. Das hat mir der Beamte natürlich nicht gesagt.
Und von daher habe ich ja gedacht, es müßte zumindest die Mietdifferenz, die ich selbst zahlen muss, anrechnungsfrei ist.