Beiträge von Julia062

    Vielen Dank für deine Antwort.


    Woher ich die Idee habe, kann ich dir verraten. Bei Abgabe meines Erstantrages vor zwei Jahren, wurde mir mitgeteilt, wenn ich meine Wohnung behalten möchte (wobei von möchten nicht die Rede ist), könnte ich die Mietdifferenz durch einen Nebenverdienst selbst zahlen.
    Da muss ich aber einen super Nebenverdienst haben, bis ich die 200 Euro zusammenhabe. Das hat mir der Beamte natürlich nicht gesagt.
    Und von daher habe ich ja gedacht, es müßte zumindest die Mietdifferenz, die ich selbst zahlen muss, anrechnungsfrei ist.

    Danke für die Antwort. Was du mir da vorrechnest, ist mir schon klar. Es geht auch nicht um korrekte oder nicht korrekte Angemessenheitskriterien. Ich will ja auch arbeiten und nicht reich werden, sondern wenigstens meine Miete zahlen können. Um evtl. Mietschulden kümmert sich die Gemeinde nicht, also muss ich ja für die Mietdifferenz sorgen. Das ich momentan von 164 Euro lebe, interessiert auch keinen. Daher ja meine Frage hier im Forum.

    Hallöchen!


    Ich habe mal eine Frage zum Minijob. Die anrechnungsfreie Grenze kenne ich, bei 400,00 Euro Verdienst, würden mir 165 Euro bleiben.


    Aber, ich finde seit 2 Jahren keine angemessene Wohnung, trotz aller Bemühungen. Von daher zahle ich monatlich 200,00 Euro meiner Miete selbst. Die 200 Euro zahle ich natürlich von meiner Regelleistung, von der dann nicht genug zum Leben bleibt. Der Gemeinde Uedem, in der ich lebe und auch geboren wurde, ist das egal. Wenn es nach denen geht, kann ich hinziehen wo der Pfeffer wächst. Aber auch dort war meine Wohnungssuche bisher erfolglos. Kleinwohnungen, ich lebe alleine, sind schneller vergeben, als die Zeitung gedruckt wird.


    Eigentlich müsste doch jetzt die anrechnungsfreie Grenze höher sein, zumindest so, dass ich meine Mietdifferenz von 200,00 Euro zahlen kann.


    Gibt es da eine Regelung?


    Wäre schön, wenn jemand eine Antwort wüsste.


    Liebe Grüße


    Julia