Hallo,
wenn ich das Mietangebot (Expose) der ARGE geschickt habe und die dieses genehmigt hat, darf
ich dann den Mietvertrag unterschreiben oder muss ich diesen Vertrag ebenfalls vorlegen und genehmigen lassen?
Gruß
Hallo,
wenn ich das Mietangebot (Expose) der ARGE geschickt habe und die dieses genehmigt hat, darf
ich dann den Mietvertrag unterschreiben oder muss ich diesen Vertrag ebenfalls vorlegen und genehmigen lassen?
Gruß
Wir haben vor kurzem den Bescheid bekommen, dass unsere jetzige Wohnung unangemessen sei.
Unser Plan war nun über die genannte Frist dort wohnen zu bleiben und die Differenz selbst zu tragen.
Wir möchten aber dort auch nur ein halbes Jahr oder so wohnen bleiben.
Wenn wir dann später umziehen in eine angemessene Wohnung, kann man dann immer noch die Hilfe der ARGE in Anspruch nehmen wegen Umzugskosten oder Kaution?
Bei einem angeordneten Umzug soll das ja fast immer gehen, dieser wäre ja dann verspätet bzw. freiwillig. Wird es da Probleme geben?