Beiträge von Omm

    Hallo,
    folgender Fall Tochter beginnt nach erfolgreichem Abschluss der Realschule und Besuch eines beruflichen Gymnasium ein Studium beendet das Studium nach ca. 2 Jahren da doppelter Nachwuchs sich ankündigt.


    Durch persönliche Gründe Trennung vom Vater der Kinder und Umzug in größere Stadt um dort ihr Studium fortzuführen. Dies wurde von der Abo auch befürwortet und unterstützt. Aus der sozialen Notlage Harz 4 und weitere Unterstützung wie Wohngeld und Unterhaltsvorschuss beantragt und auch ohne Probleme genehmigt bekommen.
    Doch die Ausbildung sollte fortgesetzt werden die Kinder waren nun endlich in einem Kinderhort untergebracht und eine Fortsetzung der Ausbildung wurde vorangetrieben.


    Aber auf Grund des Problemes der Kinderbetreuung ((Zeiten zu knapp für Studium ) und persönlicher Gründe wurde kein Studium mehr geplant sondern sich umentschieden auf eine Teilzeitausbidlung. Ist als alleinerziehende Mutter auch sinnvoll. In der Zwischenzeit ist die Tochter 26 Jahre alt. Hat ein Ausbildungsgehalt im ersten Jahr das geringer ist wie harz 4, für die Kinder bekommt sie vom Jugendamt Unterhaltsvorschuss da der Vater der Kinder nicht zahlungsfähig ist.


    Nun zu dem Problem wer ist nun unterhaltspflichtig die Eltern der Tochter oder nicht? Wann endet die Unterhaltspflicht?


    Mit Heirat? Abschluss der Erstausbildung? Oder ist das berufliche Gymnasium bereits als Erstausbildung zu werten?


    Ich habe mich mehrfach bereits versucht im I-Net zu erkundigen aber es gibt für diesen Fall einfach keine klare Ansage.
    Also bitte um Hilfe!

    Hallo,
    erst mal ein komplizierter Fall.


    2005 bekommt meine Tochter ein Kind während ihrer schulausbildung. Sie unterbricht die Schulausbildung während der Mutterschutzzeit und beginnt nach 4 Monaten wider mit der Schule. Der Vater des Kindes bezahlt Unterhalt für das Baby aber nicht für die Mutter. Da ja die Eltern unterhaltspflichtig für die Schulausbilder der Mutter sind.


    War ja im Jahre 2005 rechtlich kein Problem. Denn das neue Unterhaltsrecht wurde ja erst 3 Jahre später aktiv.


    Die ganze Zeit bis einschließlich heute war die Tochter in Schulischer Ausbildung und Arbeitssuchend und nun aktuell im Studium.


    Nun nach nunmehr fast 7 Jahren fällt es der Familienkasse ein dass ja nicht die Eltern der Mutter zum Unterhalt verpflichtet ist sondern der Vater des Kindes???


    Ist dies rechtlich noch möglich nach fast 7 Jahren Kindergeldbescheide als nichtig zu erklären und alle Daten nochmals anzufordern obwohl jährlich der Schul bzw. Ausbildungs und Studienbesuch nachgewiesen wurde??
    Oder doch?
    Bitte um Hilfe.