Beiträge von klauss

    Hallo liebe Community,


    erst mal Vielen Dank, dass man hier Fragen zu Themen über Sozialleistungen/ALG II stellen kann.


    Folgendes:


    Person X erhält Harz IV und lebt in einer eigenen Wohnung. Diese Wohnung wurde durch den Vermieter gekündigt. Person X möchte daher zukünftig mit Person Y eine neue Wohnung beziehen.
    Person Y ist Angestellte mit einen eigenem Einkommen und ist die Lebensgefährtin von X.


    Daher meine Frage:


    Ist es möglich / Worauf muss geachtet werden, dass beide eine gemeinsame Wohnung beziehen können ohne eine Bedarfsgemeinschaft zu bilden?
    (getrennte Bäder/Küchen oder sogar zwei verschiedene Wohnungen, WG... mit/ohne Untermietvertrag...?)


    Ziel ist es, so nah wie möglich zusammen zu leben.


    Vielen Dank