Beiträge von Foreun

    Dein Kind, was mit der Ausbildung anfängt, muss seinen Mietanteil decken, d. h. die Miete bekommt ihr nur noch zu 4/5 vom Amt. Das letzte fünftel muss dein Sohn von seinen Ausbildungskosten bezahlen. Auch bekommt er kein Geld für Verpflegung und Hygieneartikel. Diese sind ebenfalls von dem Auszubildenden zu zahlen.



    Wie kommen Sie auf den Richtwert von 4/5? Steht es irgendwo im SGBII oder SGBIII?

    Hallo,


    mein Sohn(17 Jahre) fängt zum 01.02.2012 eine Lehre an.
    Wir sind zwar sehr glücklich, allerdings auch nachdenklich in Hinsicht unserer Leistungen die wir vom Arbeitsamt beziehen.
    Ich bin Vater des Kindes und arbeite als Teilzeit. Ich bekomme neben meinem Lohn das ALG II (für miete etc) in höhe von 700 Euro. Meine Frau arbeitet nicht. Meine beiden Kinder stehen ebenfalls NICHT in einem Beschäftigungs- bzw. Arbeitsverhältnis.
    Mein Kind wird in etwa 700 Euro brutto verdienen was um die 520 netto wären.


    Zusatz information:
    Wohnung: 4 Zimmer = 900Euro warm (inkl. Nebenkosten/Heizkosten etc.)


    Welche Kosten würden uns durch seine Ausbildung erstehen? Oder wird überhaupt etwas abgezogen?