Mich ärgert im Übrigen sehr, dass, nur, weil man von anderer Seite gesagt bekommen hat "Das geht so nicht." und einem diese Meinung genehmer ist, behauptet wird, diese Meinung wäre rechtens. Nur, weil es sich in deinen Ohren schöner anhört, ist das eben gerade nicht der Fall.
Turtle
Na, sieh das mal aus meiner Position... wem soll ich denn glauben? Woher kann ich wissen das Du recht hast oder eben andere? Ich gehe danach was sich für mich logisch anhört und logisch ist für mich das ich nicht unterversorgt sein darf. Andere können genauso sagen das du unrecht hast, ist also sehr schwierig für jemanden der so gar keine Ahnung hat.
Ich habe demnach erst einmal diesen Monat 88 Euro ALG2 zur Verfügung! Denn das Einkommen wird MIR abgezogen und nicht der Bedarfsgemeinschaft. Von diesen 88 Euro soll ich also zumindest 2 Wochen leben, daß ist eindeutig eine Unterversorgung oder etwa nicht? Am 15. kommt dann EVENTUELL (kann ich da sicher sein?) der Lohn. Dieser wird auf jeden Fall unter 400 Euro liegen, somit wurde zuviel angerechnet. Auf die Differenz soll ich dann auch noch 2 Wochen warten.
Ich verstehe nicht so ganz was du schreibst. Wieso Darlehen Ich schrieb doch das wir eine Bedarfsgemeinschaft sind und ich durch diesen Minijob nicht aus der Leistung rausfallen werde. Die Miete wird ja auch noch Anteilig gerechnet. Und wieso wird mir dies nicht mitgeteilt in einem geänderten Bewilligungsbescheid? Von diesem ich dann entnehmen könnte das ich eben nur noch ein Darlehen oder gekürzte Leistungen erhalte. Es wird einfach abgezogen und fertig.
Wenn ich logisch denke dann sehe ich es so das mir nicht etwas abgezogen werden kann das noch gar nicht vorhanden ist. Es wurde nicht einmal eine Schätzung von einem Durchschnittseinkommen herngezogen sondern gleich volle 400 Euro angerechnet. Das der Lohn schwankt und ich nur bei Bedarf eingesetzt werde ist dem Amt alles bekannt, habe ich mit angegeben und wurde auch extra notiert.
Hier noch etwas dazu:
Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 3 SGB II ist der Leistungsträger des SGB II verpflichtet, die dem Bedürftigen zustehenden Leistungen monatlich im Voraus zu erbringen.
Der so verpflichtete Leistungsträger darf also, wenn er (z.B. nach § 3 Abs. 2 ALG II-V) Einkommen anrechnet, dessen genaue Höhe er nicht kennt, nur einen Betrag anrechnen, der nicht gegen seine gesetzlich verankerten Pflichten zur Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums verstößt. Das bedeutet in der Praxis, dass der Leistungsträger die Höhe des Anrechnungsbetrages so wählen muss, dass es nicht zu einer Bedarfsunterdeckung und Nachzahlung von ALG II im Anrechnungsmonat kommt.
Es ist aber nun definitiv zu einer Bedarfsunterdeckung gekommen und eine Nachzahlung von ALG2 wird es auch geben. Gilt dieser Paragraph nun oder nicht?
Das mit der Überschuldung ist meines Erachtens ein wenig übertrieben. Soweit ich weiss wird das zuviel gezahlte ALG2 im nächsten Monat abgezogen. Ausserdem weiss ich ja wieviel ich behalten darf und ich kann mit Geld umgehen.
Da ich es heute leider doch nicht geschafft habe zum JobCenter zu gehen muss ich bis Donnerstag warten. Werde aber auf jeden Fall berichten was dabei herauskam.
Und falls es so ist wie du sagst Turtle werde ich das natürlich hinnehmen müssen... aber verstehen tue ich dies nicht. Dies entzieht sich meiner Logik und zeigt mir nur das es für viele den Anreiz einen Job anzunehmen sehr mindert. Ich persönlich bin zwar dennoch anders eingestellt und freue mich arbeiten zu können, da mir der Job auch viel spaß macht, aber viele denken eben anders. Daher verstehe ich diese komische Politik einfach nicht
Grüsse
Lucky