Hallo,
vielleicht kann mir wer helfen.
Grundinfo: Bin verheiratet und habe eine 5 jährige Tochter. Möchte mich scheiden lassen und wieder in meine alte Heimat ziehen. Als erstes brauche ich eine Wohnung für meine Tochter und mich.
Meine Frage: Bei welcher ARGE muss ich mir bestätigen lassen, dass ich Zuschüsse etc. für den Umzug bzw. für die neue Wohnung und Möblierung bekomme - bei meinem alten Landkreis oder in dem Landkreis, in den ich ziehen will?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Trotzkopf