Beiträge von Alexa74

    hallo!


    ich habe heute vom JC ein "infoschreiben" bezüglich einstiegsgeld erhalten. dort steht, dass man einstiegsgeld beantragen kann wenn ...wörtlich..."sie ihren arbeitgeber überzeugen können sie vollzeit einzustellen" so, genau das ist bei mir passiert. ich arbeite seit 01.08.13 auf 400€ dort und habe das glück dass ein kollege plötzlich gekündigt hat und ich rücke quasi auf seine stelle nach. das heißt, ich werde zum 01.10.13 dort vollzeit/unbefristet beschäftigt. mein lohn wird 1877€ brutto betragen.


    mal angenommen ich würde dieses einstiegsgeld beantragen und in irgendeiner weise genehmigt bekommen, entstehen da irgendwelche nachteile für mich? ich bin mit diesem gehalt ja nicht mehr bedürftig und endlich von der arge weg, aber wäre ja irgendwie da immer noch drin weil ich ja dieses einstiegsgeld beziehen würde. können die dann immer noch irgendwelche nachweise von mir fordern? also gehaltsabrechnung, nebenkostenabrechnungen oder ähnliches? ich bin überglücklich über diese arbeitsstelle und sowas von froh endlich von der arge weg zu sein und wenn ich, wegen des einstiegsgeldes, mich weiter mit denen auseinandersetzen muss, würde ich lieber auf diesen zuschuss verzichten.


    kann mir jemand dazu genaueres erklären?


    netten gruß
    Alexa

    hallo!


    ich beziehe zu kindergeld, kindesunterhalt und 400 € job noch ALG II. wie sieht das mit dem 1. lohn aus wenn ich eine vollzeitstelle bekomme? angenommen ich fange am 01.01.13 in vollzeit an, dann hab ich zwar einen job, erhalte den lohn ja aber erst am 31.01.13 und lebe von diesem geld im februar. ich bekomme doch aber am ca. 31.12.12 das ALG II überwiesen von dem ich im januar leben soll. wenn ich jetzt aber im gleichen monat, für den ich ja AGL II im voraus bekomme, auch meinen 1. lohn bekomme, der ja immer rückwirkend gezahlt wird, muss ich dann das erhaltene ALG II wieder zurückzahlen? dann habe ich ja aber quasi im februar nicht ausreichend zum leben?!?! müsste ich den arbeitgeber bitten mir den lohn erst frühstens zum 01.02.13 zu zahlen? muss ich dann nichts zurückzahlen oder bescheiss ich dann das amt :confused:


    ich bin verwirrt :confused:


    nette grüße
    Alexa

    hallo!


    gut, jetzt habe ich das nicht gemacht. kann ich das kurzfristig noch? wenn ja wie, welches formular? können sie mir das verwehren? der urlaub ist gebucht und bezahlt und wir können nicht, ohne das meiner freundin kosten entstehen, zurücktreten......und ganz ehrlich will ich das auch nicht! das ist mein erster urlaub seit 13 jahren...der sei doch auch mal einem "minderbemittelten" gegönnt :(


    gruß
    Alexa

    hallo!


    meine freundin hat mich eingeladen mit ihr eine woche in den urlaub zu fahren. mit freude habe ich natürlich zugesagt,
    da ich mir einen urlaub ja selber nicht leisten kann.
    jetzt trudelt ein schreiben der ARGE rein wo ich genau in dieser woche, in der ich im urlaub wäre, zu einem termin
    erscheinen soll :(


    - darf ich eigentlich in den urlaub fahren?
    - muss ich mich abmelden?
    - krieg ich kürzungen für die zeit die ich im urlaub bin?


    was mach ich denn nu??? :confused:


    gruß
    Alexa

    hallo ihr beiden!


    lieben dank für die schnellen antworten!


    ok, gekürzt wird nichts, aber krankenhausgeld muß ich selber zahlen. kann ich mich da wohl bei der krankenkasse befreien? und betreuung müßte wenn auch krankenkasse machen, ok.


    aber bewerben aus dem krankenhaus raus is ja echt mehr als doof. man is da ja nicht weil man langeweile hat, sondern weil man krank ist und soll man da nen laptop mitnehmen oder wie denken die sich das?


    ich hatte letzte woche das gespräch bei dem vermittler und war am überlegen ob ich ihm das mit dem krankenhaus schon sage. hab es aber nicht gemacht, weil ich da noch keinen festen termin für die op hatte. also muß ich den jetzt aufsuchen und ihm den termin nennen? muß ich ihm da im vorfeld schon irgendwas schriftlich vorlegen?


    aber wenn ich mich jetzt bewerbe und ein vorstellungsgespräch bekomme, was soll ich denen denn sagen? " gerne möcht ich hier arbeiten, aber ich bin erstmal bis dezember krankgeschrieben" nimmt ein doch kein arbeitgeber :-/


    das ganze durcheinander macht mich schon wieder ganz wuschi :(


    nette grüße
    Alexa

    hallo!


    ich habe da mal ein paar fragen zu meinem bevorstehenden krankenhausaufenthalt und spätere krankschreinung.


    ich bin 37 jahre und alleinerziehend mit meiner 15 jährigen tochter. seit dem 15. diesen monat bin ich arbeitslos. habe halbtags gearbeitet und habe immer aufstockend ALG ll bezogen. jetzt, da arbeitslos, bekomme ich ALG ll + ALG l . jetzt muß ich ende oktober ins krankenhaus. eine größere OP, mir wird die gebärmutter entfern. das heißt ich bin eine woche im krankenhaus und danach noch min. 5 wochen krankgeschrieben.


    dazu habe ich jetzt ein paar fragen...


    1. ich weiß das ich dem arbeitsamt meine krankmeldung mitteilen muß (quasi wie meinem arbeitgeber) muß ich der ARGE dieses auch mitteilen? muß ich denen eine kopie meiner AU zusenden?


    2. wird mir für die 6 tage krankenhaus das geld von irgendeiner seite gekürzt? ich muß mich ja nicht verpflegen.


    3. wenn gekürzt wird....ich muß ja aber die krankenhausgebühr zahlen, wer übernimmt die dann? ich kann die nicht zahlen, wenn man mir an anderer stelle das geld kürzt.


    4. ich muß der ARGE monatlich eine bestimmte menge an bewerbungen vorlegen. werde ich in meiner krankenzeit davon ausgeschlossen? und auch vorher schon? ich hab ja jetzt schon den op-termin und es is doch eigentlich quatsch mich vorher noch zu bewerben wenn ich ja eh vor dezember definitiv nicht arbeiten darf?


    5. meine tochter ist 15 jahre, kann ich trotzdem betreuungsgeld oder sowas beantragen wenn meine freundin sich in der zeit um mein kind kümmert?


    mir fällt sicher noch die eine oder andere frage ein, aber erstmal sind das die wichtigsten. würde mich freuen wenn mir jemand helfen kann :)


    netten gruß
    Alexa