Beiträge von homer929

    Das habe ich vergessen zu erwähnen, ich habe die mittlere Reife mit 16 abgeschlossen, dann eine einjährige Fachschule für Elekto-Technik besucht und bin anschließend, kurz vor meinem 18. Geburtstag, zur Bundeswehr.
    Ich beziehe noch bis Ende Oktober meine Übergangsgebührnisse, danach muss ich dann mit dem Bafög klar kommen.
    Wenn ich das auf diversen anderen seiten richtig verstanden habe müsste ich ab nächstes Jahr KG bekommen. Da mit dem Unterhalt meinte ein Freund zu mir...

    Hallo zusammen!
    Das deutsche Recht zu den Ansprüchen die einem zustehen ist leider nicht so einfach zu verstehen, daher Wende ich mich an euch und hoffe ihr mir dabei weiterhelfen könnt.


    Zu meiner Situation: ich bin 22 Jahre alt und besuche seit dem 12.09.11 eine einjährige Schule des zweiten Bildungsweges zum Erwerb der Fachhochschulreife. Davor war ich vier Jahre bei der Bundeswehr als Zeitsoldat.


    Bafög:
    Ein Anspruch auf Förderung nach dem Bafög besteht meines Wissens, die Anträge hab ich mittlerweile fast fertig. Bei meiner Freundin, die die selbe Schule besuchte war allerdings nie die Frage nach dem Einkommen der Eltern, ich musste die Auskunft allerdings einholen.
    Was bedeutet das für meine Ansprüche? Beziehe ich dadurch das "Studentenbafög", das später zurück gezahlt werden muss?


    Unterhaltspflicht:
    Meine Eltern sind seit 1996 geschieden, meines Wissens ist mein Vater also auch wieder kindesunterhalts- pflichtig für mich, oder? Ich habe bis zum April 2011 noch mein Gehalt von der Bundeswehr bezogen (ca. 1500€ im Monat). Tritt die Unterhaltspflicht dadurch erst ab dem nächsten Jahr ein?
    Mein Vater und ich haben schon seit mehreren Jahren kaum Kontakt, und von meiner Mutter weiß ich das er nach der Scheidung lange keinen Unterhalt bezahlt hat, bis sie es von ihm eingeklagt hat. Welche Behörde ist in so einem Fall der richtige Ansprechpartner?


    Kindergeld:
    Habe ich Anspruch auf Kindergeld?


    Ich wohne in einer eigenen Wohnug, da meine Mutter, bei der ich gewöhn habe bevor ich zur Bundeswehr ging, keinen Platz mehr hatte um mich aufzunehmen. Ändert sich dadurh etwas im Bezug auf meine Ansprüche?


    Ich weiß, es sind ziemlich viele Fragen auf einmal, aber ich würde mich auf hilfreiche Antworten freuen.
    Selbstverständlich stehe ich für Rückfragen zur Verfügung.


    Vielen Dank im Vorraus!