Beiträge von downforze

    Hallo,
    ich habe heute ein Schreiben über eine Rückzahlung von 1150€ erhalten. Die finanzielle Situation sieht so aus:


    Ich (Student):
    417€ Bafög
    185€ Kindergeld
    150€ Elterngeld


    Ehefrau ALG II:
    328€
    1/3 Mietzuschuss = 140€


    Kind 1 Jahr alt:
    Regelsatz - 185€ Kindergeld = 35€
    1/3 Miete = 140€


    Soweit ok. Nun hat man aber mein Elterngeld von 150€ bei meiner Frau eingetragen und hat ihren Hartz 4 Satz um diesen Betrag reduziert. Nur ich bekomme Elterngeld und bin deshalb auch unter 20h im Studium tätig.
    Meiner Meinung nach dürfte ich als "virtueller Hartz 4 - Empfänger":


    1/3 Miete = 140€ + 328 € + 100€ Freibetrag erwirtschaften, ohne dass meiner Frau etwas abgezogen wird.


    Und darüber komme ich nicht.


    Meine Frau ist momentan, durch den Amtsarzt des Amtes bestätigt, nicht arbeitsfähig.
    Ist die Rückforderung korrekt?


    PS: Am Telefon wurde mir erklärt, daß für mich als Student kein Datensatz existiert. Ich vermute deshalb sind die 150€ Elterngeld zu meiner Frau gewandert und werden ihr nun abgezogen. Das kann doch aber nicht rechtens sein.


    Danke im Voraus.