Die Voraussetzungen für Bafög werden nach wie vor erfüllt. Ich kenne die genaue Regelung nicht, dem Bafög-Amt liegen aber alle Unterlagen vor.
Beiträge von downforze
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Hallo,
ich habe heute ein Schreiben über eine Rückzahlung von 1150€ erhalten. Die finanzielle Situation sieht so aus:Ich (Student):
417€ Bafög
185€ Kindergeld
150€ ElterngeldEhefrau ALG II:
328€
1/3 Mietzuschuss = 140€Kind 1 Jahr alt:
Regelsatz - 185€ Kindergeld = 35€
1/3 Miete = 140€Soweit ok. Nun hat man aber mein Elterngeld von 150€ bei meiner Frau eingetragen und hat ihren Hartz 4 Satz um diesen Betrag reduziert. Nur ich bekomme Elterngeld und bin deshalb auch unter 20h im Studium tätig.
Meiner Meinung nach dürfte ich als "virtueller Hartz 4 - Empfänger":1/3 Miete = 140€ + 328 € + 100€ Freibetrag erwirtschaften, ohne dass meiner Frau etwas abgezogen wird.
Und darüber komme ich nicht.
Meine Frau ist momentan, durch den Amtsarzt des Amtes bestätigt, nicht arbeitsfähig.
Ist die Rückforderung korrekt?PS: Am Telefon wurde mir erklärt, daß für mich als Student kein Datensatz existiert. Ich vermute deshalb sind die 150€ Elterngeld zu meiner Frau gewandert und werden ihr nun abgezogen. Das kann doch aber nicht rechtens sein.
Danke im Voraus.