Ich bin kein Profi was das SGB II angeht. Von daher ist es schwer zu sagen, ob es dahingehend vielleicht Richtlinien oder Urteile gibt, die das Schreiben des Rentenversicherungsträgers bestätigen.
Allerdings könnte ich mir noch vorstellen, dass hier etwas anderes passiert: Der § 7a SGB II regelt ja die Altersgrenze bis zum (normalen) Eintritt in die Regelaltersrente. Es könnte aber sein, dass hier eine Rente wegen Arbeitslosigkeit gewährt werden soll. Sowas gibts auch, aber da kenn ich mich nicht so gut aus. Das kann man u.U. bekommen, wenn man kurz vor der Altersrente steht und keine Aussicht mehr darauf besteht, in ein Arbeitsverhältnis zu kommen.