Hallo zusammen,
Ich habe die letzten Wochen das Gefühl nur noch von A nach B geschubst zu werden. Aber eins nach dem anderen. Seit Jan. 2010 wohne ich in einer 43qm großen Wohnung, allein. Bisher war ich ALGII-Empfänger, auch immer mal wieder in Maßnahmen eingebunden. Die mehr oder weniger gut liefen. Ich hab/hatte wirklich eine ganz tolle Sachbearbeiterin beim Jobcenter (riesiges Lob) welche sich immer herzensgut um mich und meine ganzen Probleme bemüht hat. Denn schon lange vor dem Beginn der Leistungen hatte ich mit seelischen Problemen aufgrund unschöner Vergangenheit zu kämpfen (auch mehrmaliger Aufenthalt in der Psychiartie). Diese verschlimmerten sich zunehmend, so das ich nur nach mehrmaligen Anläufen und mit Hilfe anderer mal die Wohnung verlassen kann. Nur in der Wohnung selbst fühle ich mich sicher und einigermaßen ruhig. Oben genannte Sachbearbeiterin vermittelte auch den Kontakt zum Sozialpsychiartischen Dienst, welcher mich bei unumgänglichen "Behördenausflügen" unterstützt. Doch auch so brauchte es oft mehrere Anläufe bis ich wirklich den Schritt aus der Wohnung heraus schaffe. Das Arbeitsamt beschloss deshalb ein amtsärztliches Gutachten machen zu lassen zwecks der Feststellung meiner Erwebsfähigkeit. Dies wurde dann auch im Oktober diesen Jahres durchgeführt. Das Jobcenter teilte mir dann mit das dieses Gutachten eben ergeben hätte das ich länger als 6 Monate weniger als 3std täglich arbeitsfähig wäre. (die Ärztin beim Gutachten war auch sehr fürsorglich und meinte nach Absprache mit mir das wir das erstmal für 1 Jahr festsetzen und dann weiterschauen ob und inwieweit eine Besserung bis dahin eingetreten sein wird). Damit begann dann die "Lauferei". Mir wurde mitgeteilt das ich zu klären hätte ob ich einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hätte. Also wendete ich mich an die deutsche Rentenversicherung, welche mich aufgrund ungeklärter Zeiten an das Versicherungsamt weiterschob. Nach einigem hin und her stellte sich heraus das mir die Beitragszeiten wohl fehlen, und somit kein Anspruch besteht. Ich erhielt dann vom Jobcenter auch pünktlich den Antrag auf Weiterbewilligung. Nach Absprache mit dem Sozialpsychatrischen Dienst füllte ich den aus. Dachte somit wäre alles geklärt. Aber Pustekuchen! Heute erhalte ich einen Brief vom Jobcenter indem mir mitgeteilt wird das ich ja nicht mehr Leistungsberechtigt bin aufgrund des Gutachtens und zum 31.12.2011 die Leistungen nun eingestellt werden. Mit dem Vermerk mich an das Sozialamt zu wenden.
Soweit so gut. Nun ist es so das ich selbst aber nie das Gutachten in den Händen hielt. Das ging ja direkt an das Jobcenter.
Meine konkreten Fragen derzeit sind aber :
1.Meine Miete wird ja bisher direkt vom Jobcenter an den Vermieter überwiesen (gr. Wohnungsbaugesellschaft). Muss ich nun dem Vermieter unverzüglich melden das, dass Jobcenter nun die Leistungen einstellen will?
2.Wird das Sozialamt das dann übernehmen (die Kosten und die direktzahlung an den Vermieter)? (liegt ja in der Größe/Kostengrenze des Jobcenters)?
3.Das Jobcenter übernahm beim Einzug ja auch die Kautionszahlungen - wird die nun zurückgefordert da ich
keinen Leistungsanspruch mehr gegenüber dem Jobcenter habe, obwohl ich noch in der Wohnung wohne?
4. Was ist wenn der Antrag auf Sozialhilfe bis zum 1.1 noch nicht durch ist? Stehe ich dann ohne Geld da? Und häufe dadurch Mietschulden an?
Wäre froh falls mir jemand "erfahreneres" ein wenig die Sorgen nehmen könnte
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Hallo,
ist zwar schon ein bisschen her, aber vielleicht besser spät als nie.
Zu 1.:
Bei einer Zahlungsverzögerung solltest du den Vermieter darüber informieren. Ansonsten muss das m.E. nicht sein.
Zu 2.:
In aller Regel: ja. ABER: Das Sozialamt wird das amtsärztliche Gutachten nicht interessieren. Ausschlaggebend ist in diesem Fall allein die Entscheidung des Rentenversicherungsträgers. Und unabhängig davon, ob dir eine Erwerbsminderungsrente zusteht, stellt der Träger aber dennoch deine Erwerbsminderung fest -> diese Information gibts in der Regel aber erst auf Antrag des Sozialamtes.
Zu 3.:
Wurde die Kaution nicht nur als Darlehen übernommen, welches du durch monatliche Einbehaltung eines Teils der Leistung zurückzahlen musstest?
Zu 4.:
Das Jobcenter müsste beim Sozialamt einen Erstattungsanspruch anmelden und weiter zahlen. Das Geld bkäme das JC dann vom Sozialamt zurück. Wichtig: In deinem Fall geht es um Leistungen nach dem dritten Kapitel des SGB XII (sog. "Hilfe zum Lebensunterhalt"). In dem Fall gilt das Datum der Antragsstellung als Hilfebeginn. Wichtig ist also nicht, wann der Antrag bearbeitet ist, sondern wann er gestellt wurde. Zur Überbrückung müsste, wie im ersten Satz beschrieben, das JC weiterzahlen und sich das Geld dann vom Sozialamt zurückholen.