Beiträge von Dude23

    @ Dude23 ja, wie kann sowas wohl sein!? Schon mal was davon gehört das es auch ehrliche Staatsbürger gibt die Ihre Kohle nicht in die Schweiz bringen und Vater Staat nicht um die Steuern bescheissen ! Abgesehen davon, nur weil man international tätig ist/war heisst das doch nicht gleich Super-Einkommen, aber na ja evtl. bist Du einfach noch zu jung um zu verstehen das selbst die Super Modells oder DSDS Gewinner nicht in endlosen Reichtümern schwimmen - viele nach aussen hin erfolgreiche Menschen verdienen gar nicht soviel weil dahinter ein riesiger Apparat an Management oder Equipment steht bzw. steckt was auch ne Menge Geld frist, so gesehen hält das dann vielleicht sogar mehr die Wirtschaft am Laufen wie man annimmt nur der Einzelne verdient dann eben doch nicht so super !


    Gewöhn dir doch einfach mal einen anderen Ton an, Horst, dann klappts auch im Arbeitsleben.

    Nun, er holt sich Steuergelder zurück die er selbst eingezahlt hat. Wenn Sie da eher ganz anderer Meinung sind wär es vielleicht besser dieses Thema zu meiden. Wir wünschen uns hier Hilfe und müssten mal wissen ob er überhaupt eine Vereinbarung unterschreiben muss wenn er aber nichts vereinbart hat.


    Gruss
    S.



    Das funktioniert aber nunmal ohne Gegenleistung nicht so einfach, dafür gibt es zuviele schwarze Schafe. Wie dem auch sei - ich würde mich nicht so sehr an dem Wort "Vereinbarung" aufhängen. Ich meine das könnte auch Vertrag heißen, klingt so aber schöner.

    Eine ganz einfache, wenn auch vielleicht dreiste Antwort:
    Ein Freund von mir, nennen wir ihn Staat, hat einfach was dagegen wenn man Steuergeld ohne Gegenleistung abholen will.


    Wie kommt das überhaupt zustande, dass ein offensichtlich international renommierter Fotograf mit Büchern und sonstigem nicht genug auf die Seite legen konnte, um ein paar Wochen durchzukommen?

    Anna1965
    Es gibt hald günstige Sozialwohnungen (weil du vom "günstigen Plattenbau" gesprochen hast). Aber zum einen stehen die Leute bezüglich dieser Wohnungen auch schon meist auf einer Warteliste, weil es vielmehr ALG II / Sozialhilfe-Empfänger gibt als solche Wohnugen - und zum anderen benötigt er dafür (zumindest in Bayern) einen sog. Wohnberechtigungsschein, der beim zuständigen Landratsamt, bzw. kreisfreie Stadt zu beantragen ist. Ohne diesen WB-Schein darf er eine Sozialwohnung nicht beziehen.


    Und, wie schon erläutert wurde, suchen muss er natürlich selbst - auch das für den Schein zuständige Amt wird ihm keine Wohnung vermitteln.

    Ohne mich hier groß einmischen zu wollen: Meines Erachtens macht die Telekom das vollkommen richtig. Der Abzug für den Sozialtarif greift, sobald deine Mutter aufgrund von Telefonaten mehr als die Grundgebühr bezahlen muss.

    Ich schicke voraus, ich bin kein Experte auf dem Gebiet des SGB II. Aber meines Wissens ist man im Hartz IV-Bezug automatisch auch krankenversichert. Normale Behandlungen sollten also darüber bezahlt werden. Für "außergewöhnliche" (ich nenn das jetz einfach so, soll nicht abwertend klingen) Behandlungen musst du dann schon selbst aufkommen, für sowas haben die im Jobcenter auch gar keine Grundlage.

    Letzteres ist ja wirklich nicht neu, die "Lobby" arbeitet daran schon seit etlichen Jahren. Aber das ist so ziemlich das einzige Feld, auf dem die Bundesregierung(en) der großen heiligen Kuh "Wirtschaft" noch die Stirn geboten haben. Aber auch hier wird man irgendwann nachgeben, das ist nur eine Frage der Zeit. Die Folge ist dann die stufenweise Erweiterung der Öffnungszeiten, bis man dann das große Ziel (wochentags bis 22 Uhr, sonntags geöffnet) endlich erreicht hat. Mit der Erweiterung der Öffnungszeiten bis 20 Uhr hat das ja eh schon zum Teil stattgefunden.


    Das wäre an sich auch überhaupt kein Problem, wenn man dafür Stellen schaffen würde. Aber die Ketten werden ohne Ausnahme versuchen, das mit dem bestehenden Personal durchzuboxen.

    Gawain  
    Du hast Recht, dass diese Nebenkosten nicht von dir gesenkt werden können. In dem Fall ist aber dann die Wohnung an sich, also schon mit der Kaltmiete, zu teuer. 360 EUR ist bei deinem Jobcenter die Höchstgrenze für Kaltmiete+Betriebs-/Nebenkosten ohne Heizung u. WaWa, darüber hinausgehende Nebenkosten sind schlicht nicht übernahmefähig. Das wird überall so gehandhabt und ist von "Rechtsbeugung" selten weit entfernt.

    Ich kann mir nicht vorstellen dass mir das Jobcenter dabei helfen wird die für mich größtmögiche finanzielle Hilfe herauszufinden oder?


    Das kommt immer auf den Sachbearbeiter an. Manche tun so, als ginge es um ihr eigenes Geld (was sicherlich oft nicht verkehrt ist) und andere wiederum wollen besonders gerne helfen...

    Welche Art von Rente?


    Normalerweise nicht, da für die Entscheidung des Sozialhilfeträgers wiederum die Entscheidung des Rentenversicherungsträgers notwendig ist (bei voller Erwerbsminderung auf Dauer oder auf Zeit). Wenn dieser also bereits entschieden hat, dass eine Person auf Dauer oder auf Zeit voll erwerbsgemindert ist, also nur weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann, dann reicht das nicht nur, sondern ist sogar Voraussetzung für die weitere Bearbeitung des Sozialhilfe-Antrags (siehe u. a. § 45 SGB XII, vor allem Sätze 2 und 3). Da ist sogar, zumindest für SHTr, unerheblich was ein (Amts-)Arzt sagt.

    Das wäre zu empfehlen, ja. Und das kann man dann auch dringlich machen. Sollte dennoch längere Zeit nichts passieren und auch keine Mitteilung erfolgen, warum sich die Bearbeitung verzögert, dann könnte irgendwann das hier für dich interessant werden:


    "Entscheidet eine Behörde ohne zureichenden Grund mehrere Monate nicht über einen Antrag oder
    Widerspruch, kann man auch ohne Bescheid bzw. Widerspruchsbescheid direkt bei Gericht "Klage"
    einreichen. Die Wartefrist für die auch als "Untätigkeitsklage" bezeichnete Klage beträgt beim
    Verwaltungsgericht drei Monate, § 75 VwGO. Beim Sozialgericht beträgt die Frist bei fehlender
    Entscheidung über einen Antrag sechs Monate, bei fehlender Entscheidung über einen Widerspruch
    drei Monate, § 88 SGG."

    Man sich auch aufführen wie ein Ochse und alles und jeden schwach von der Seite anlabern. Man könnte sich aber auch ein bisschen zusammenreißen und einen gutgemeinten Tipp als sochen annehmen.

    Da tut's ein Tee auch für's erste.


    Ohne genaue Informationen lässt sich da keine ordentliche Antwort drauf geben. Dazu braucht man die Details und die habt nur ihr und das Jobcenter.


    Ist denn keine Berechnung dabei, wieso und wieviel/Monat ihr zuviel bekommen habt?

    Die Faustregel sagt:
    Sozialhilferegelsatz + Warmbruttomiete + Stromkosten = Mindesteinkommen


    Das kann vermutlich abweichen, aber damit sollte man halbwegs hinkommen.
    Wenn du alleine wohnst, beträgt der Regelsatz 374 Euro.


    Aber, nicht gleich verzweifeln: Vermögen, das nicht fest angelegt ist, kann natürlich zur Sicherung des Lebensunterhalts verwendet werden. Deine 4000 oder 3000 Euro können damit bei der Berechnung, ob du das Mindesteinkommen erreichst, berücksichtigt werden.

    Die Vermögensfreigrenze bei Wohngeld ist, für ein Haushaltsmitglied, 60.000 Euro.


    Wichtig ist nur, dass die Zinsen aus dem Vermögen als Einkommen angerechnet werden und deshalb auch angegeben werden müssen.


    Übrigens:
    Das Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete und kein Zuschuss zum Lebensunterhalt. Das heißt, dass der Lebensunterhalt selber finanziert werden muss. Deswegen gibt es ein Mindesteinkommen, welches erreicht werden muss, um Wohngeld beziehen zu können. Wird dieses Mindesteinkommen nicht erreicht, kann es sein, dass kein Wohngeldanspruch besteht, auch wenn sonst alle Voraussetzungen erfüllt sind.