Der Unterhalt entsteht ja weil Ihr Vater zu viel Einkommen hat. Sonst würde Sie keinen bekommen. Eigentlich ist ja der Unterhalt ein Teil des BAFÖG nur das der Vater ihn zahlen muss.
Soweit wie ich gelesen habe ist der Kinderbetreungszuschlag anrechnungsfrei. Also müsste es ja so aussehen oder?
Bafög Zahlbetrag 448€ - Kinderbetreungszuschlag 283€ = 165€ davon sind 80% zum fiktiven ALG2 anzurechnen.
Unterhalt sind 100% (300€) zum fiktiven ALG2 anzurechnen.
Sprich der 465€ sind dem fiktiven ALG2 gegenüberzustellen oder?