Beiträge von nointerest_1

    Oh weih, dann ist der "Bedarfsbetrag" ja noch viel höher als das Existenzminimum. Das verstehe ich bei Stufe 1 der DDT aber noch weniger...
    Gut, der Mietanteil - aber der ist doch nicht soooo hoch!


    Ich hab einfach das Gefühl, dass "Alleinerziehend mit H4" oder "neuer Partner" mit H4 ein besseres Geschäft ist als zusammenzubleiben und fürs eigene Kind H4 zu beziehen. Also na ja, wer das weiß...

    Ja das ist schon schön, aber 6 Monate waren doch etwas sehr lang (ich selbst bin schon lange fertig mit dem Studium). Ich meine den doppelten Abiturjahrgang konnte man... wie viele... 8 Jahre lang... voraussehen? Und trotzdem hat mal wieder keiner rechtzeitig reagiert und die Mitarbeiterzahl hochgefahren (geht ja auch über Angestelltenverträge - das gibts im ÖD heute auch).


    Horst GRUNERT :
    Ja ja, man fängt schon eher mit dem lernen an (hoffentlich), aber die "Lehre" kann man mit 16, sogar mit 15 (bei Quali) beginnen. Da ist man mit 18 nicht nur volljährig - man verdient schon "fett" Kohle *gg*.


    Was das "alleine leben" angeht gibts da schon Auflagen. Wohnungskosten kriegt man auch nur unter bestimmten Umständen (die Schule/Uni muß eine bestimmte KM-Zahl weg sein oder so).


    verzweifelt 87:
    Kann es sein dass Dir nur 1 Jahr fürs elternunabhängige Bafög fehlt? Ob das FSJ angerechnet wird weiß ich nicht - wenn ja, dann wäre es nur ein Jahr gewesen. Da hättest Du lieber ein Jahr länger arbeiten sollen...


    Nun ja, jetzt ist es so wie es ist.
    Also ich weiß nicht, einen Kredit aufnehmen um was auf Seite zu haben... das ist doch zinstechnischer Selbstmord. Nun gut, momentan kannst Du davon zehren. Allerdings hoffe ich, dass Dir das nicht mal noch ins Gesicht schlägt...

    @sundow:
    Danke für die Infos - jetzt wirds mir ein wenig verständlicher (soweit man das verstehen kann *gg*).


    Ja, deshalb fragte ich auch - ich bin auch der Meinung, dass das Existenzminimum und der Mindestunterhalt übereinstimmen sollten - Beides soll halt die Existenz des Kindes sichern (bei höherem Einkommen ist schon klar dass dann auch mehr Kindesunterhalt seine Berechtigung hat).


    Nur was glaubst Du was passiert wenn die Politik das mal ändern "würde"? Man würde natürlich den niedrigeren Betrag ansetzen - niemals den höheren Betrag. Weil sonst müßten die JCs mehr auszahlen.


    Beim Unterhalt wird auch das Kindergeld angerechnet, genauso wie beim Existenzminimum.
    Bei H4 wird das Kindergeld (bei einem H4-beziehenden Paar) komplett angerechnet - beim Unterhalt, da an sich ja Beide Elternteile unterhaltspflichtig sind - wird die Hälfte angerechnet. Eigentlich ist der Unterhaltssatz 92 Euro höher (364 Euro). Zahlen muss man "nur" 272 Euro (wegen dem Kindergeld, das kriegt ja der erziehende Elternteil direkt ausbezahlt).

    Also um auf der FOS sein Fachabi machen zu können brauchts GAR KEINE Ausbildung. Die Mittlere Reife/der Mittlere Bildungsabschluss genügt.
    Was anderes wäre es, wenn er auf der BOS gewesen wäre - da brauchts zwingend eine Berufsausbildung.


    Mit dem Fachabi kann man dann alles an ner FH studieren was die so anbieten - egal ob man da ne Ausbildung hat die zufällig ungefähr passt oder eben nicht. Insofern ist seine Ausbildung zwar sicher schön gewesen, aber keine ZWINGEND notwendige Qualifikationsmaßnahme. Die Frage nach der grundsätzlichen Unterhaltspflicht halte ich daher für sehr berechtigt!!!


    So, Verzweifelt87 :
    Auf welchen Schulen hast Du genau was für Abschlüsse gemacht? Wie lange hast Du bisher gearbeitet (inklusive Ausbildung)? Weil - es gibt auch sowas wie elternunabhängiges Bafög. Dafür muss man 6 Jahre gearbeitet haben - inkl. Ausbildung. Und bevor jetzt jemand hier rumtut - man kann mit 16 anfangen zu lernen, dann hat man die 6 Jahre mit 22 voll. Dazu 1 Jahr BOS oder so - und man hat mit 23 Abi und geht studieren. Damit könnten seine Angaben in etwa hinkommen.


    dms :
    Wie ist denn das mit dem tollen Antrag auf Bafög-Vorschuss den Du hier so anpreist? Wenn die jetzt den Antrag bekommen - zahlen die einfach blind (und man muss evtl. zurückzahlen) oder prüfen die erst mal monatelang ob er für diesen Vorschuss berechtigt ist? Bei uns hat das Bafög-Amt zuletzt über 6 Monate gebraucht um Anträge zu bearbeiten (wohl wegen dem G9/G8-Dingens - viel mehr Anträge als sonst halt, die waren überfordert).


    Verzweifelt87 :
    Warum hast Du denn bisher den Studienkredit überhaupt genommen? Ich meine, der ist ein Volldarlehen mit Vollverzinsung - sowas nimmt man doch nur im äußersten Notfall überhaupt an.


    Horst GRUNERT :
    Die Aufschüsselung des Bafög in zinsloses Darlehen und Zuschuss ist kein Wischi-Waschi-Dingens - das ist REALITÄT. Weißte - es gibt fei sowas wie elternunabhängiges Schülerbafög - und stell Dir mal vot: Das ist ein reiner Zuschuss! Boah - und schon ist die Welt nicht mehr so einfach wie Du das gerne hättest.


    Disclaimer:
    Die schulischen Dinge beziehen sich auf Bayern, wie das in anderen Bundesländern läuft mit Fachabi, Abi und so weiß ich nicht.

    Ich hab mal die Regelsätze verglichen:


    Ein Kind von 6-13 Jahre bekommt bei Hartz 4 251 Euro Bedarf zugesprochen (wenn beide Elternteile halt zusammen sind).


    Ist einer Alleinerziehend, kann es ja sein dass der Andere nicht voll zahlen kann. Sagen wir er zahlt 100 Euro (übers Jugendamt alles geregelt). Das Kind hätte bei sagen wir Alter 10 Jahren einen "Bedarf" von 364, davon geht noch hälftig das Kindergeld weg, also müßte der Unterhaltspflichtige eigentlich 272 zahlen. Kann er nicht, er zahlt 100 Euro. Also stehen 172 Euro aus. Davon mag das Jugendamt ein wenig Unterhaltsvorschuss zahlen, was die auch nicht zahlen wird vom Jobcenter gezahlt.


    Im ersten Fall also kriegt man fürs Kind 251 Euro, im zweiten Fall 272 Euro mindestens (verdient der Unterhaltspflichtige gut, gibts noch mehr, ist klar).


    So, warum "braucht" das Kind in einem Fall 272 Euro, im anderen Fall 251 Euro? Das verstehe ich nicht... (die Differenz ist nicht groß, aber es geht ums allgemeine Verständnis).

    Wenn ihr zusammen wohnt, könnt ihr ALG II aufstockend beantragen. Ob was bei rauskommt weiß ich nicht. Probieren kann man es natürlich. Dafür tät ich mich dann auch nicht schämen. Kommt was rum is gut - kommt nix rum is auch ok.

    Was seid ihr alles für niedrige Mistkröten hier? Seid Euch wohl zu fein, einfache Fragen zu beantworten oder was? Und gerade Elch - der Idiot vom DIenst... Schmarotzer vom Dienst, labert nur mit sich selber - der hat schon mal gar nix zu melden!


    Die Ausbildung eines Menschen hat nix mit seiner Lebenserfahrung zu tun und auch nix mit seinem Wissen im Umgang mit Behörden. Punkt, Aus, Ende. Ihr seid echt miese Miststücke hier! Da schämt man sich ja, dass man hier mal selber was gefragt hat!


    Den blöden Faulis, die nix arbeiten wollen aber jeden Cent vom Staat abzocken wollen - denen gebt ihr noch Tipps wie sie noch ne Leistung rausholen. Die wollen nix arbeiten, nur abzocken, und sich dann noch aufführen. Keine Ausbildung, keine Initative und dann noch Ansprüche stellen. Aber jemand, der sich durch die Uni gequält hat, richtig gearbeitet hat um da nen Abschluss zu erhalten - dem gebt ihr keine Antwort. Schande über Euch alle!


    Ach ja, die Ausgangsfrage wurde ja gelöscht. Ist mir aber wurscht. Meine Meinung von EUCH (die, die hier gepostet haben) steht - ihr solltet Euch verkrümeln und zwar ganz fix.

    Wiso hast Du den Rückzahlungsbescheid erst nach 6 Monaten bekommen? Die hätten das schon im Mai rausschicken können (nach sagen wir 5 Wochen) - da wußten sie bereits, dass Du zurückzahlen mußt.


    Das ist halt so ne Sache: Geht Dein Lohn am 30. April aufs Konto - hast Du die A.-Karte gezogen weil 2x Geldeingang für April. Geht Dein Lohn am 1.5. ein - wäre nichts zum Zurückzahlen gewesen - weil Du dann im April "nix" gehabt hättest.


    Du kannst für die Zukunft das nur so machen, dass Du eben Bescheid weißt...
    Du kannst/mußt das jetzt zurückzahlen - das Jobcenter zieht Dir das monatlich ab. Aufpassen - da gibt es Grenzen. Sie dürfen nicht alles auf einmal einbehalten.


    Ich finde das ne total blöde Regelung. Wenn am 30. April das Geld eingeht hat man für April keinen Anspruch - so ein Schwachsinn. Das Geld vom April braucht man, um im Mai leben zu können - wovon sollte man denn vom 1. bis 30. April leben? Von Luft und Liebe?

    Ich poste bewusst in meinem alten Thread weil es genau um die Fortsetzung dieser Angelegenheit geht:


    Der Kindsvater zahlt 180 Euro an das Jugendamt (welches es als Unterhaltsvorschuss an die Mutter zahlt). Das Jobcenter hat damals geprüft ob der Kindsvater darüber hinaus noch an das Jobcenter etwas zahlen muß (weil das JC den Unterhalt wohl aufstockt oder so - ich vermute es geht um die 92 Euro Differenz zur Düsseldorfer Tabelle).


    Nun hat der Kindsvater eine Einkommensänderung: Er bekommt zukünftig von der BG eine Rente wegen einem Arbeitsunfall (ist aber weiterhin voll berufstätig). Nun gibts halt Erwerbseinkommen + Rente.


    Auf dem damaligen Bescheid vom JC steht ja, dass sie quasi jetzt nichts fordern - man aber seine Einkommensänderungen melden muß.


    Der Rentenbescheid ist jetzt am Samstag gekommen. Darin wird die Rente gewährt. Diesen Bescheid werden wir denen natürlich zukommen lassen (müssen). Nun bekommt er auch eine Nachzahlung - denn die Rente wird rückwirkend seit 15.08. gewährt. Es ist eine Nachzahlung von knapp 730 Euro entstanden.


    Das Jobcenter kann, davon geh ich aus, für die Zukunft natürlich die 92 Euro verlangen. Aber: Kann das JC auch rückwirkend bis 15.08. Geld verlangen? Wir wussten selber nicht ob und wenn ja welche Erwerbsminderung zu erwarten ist, was das in Euro bedeutet. Das wissen wir seit Samstag. Wenn wir das jetzt also gleich melden - ist mit einer Rückforderung (wären so ca 330 Euro - meiner Berechnung nach) zu fürchten?

    Er muß da sofort hin! Zum Jugendamt mein ich. Da kann man auch ne Rückzahlungsvereinbarung treffen (z.B. 20 Euro zusätzlich zum regulären Unterhalt oder so). Wenn man sich etwas kooperativ zeigt dann pfänden sie nicht gleich. Nur wenn er hartnäckig nix macht siehts halt schlecht aus.


    Die brauchen Monate für sowas - nur deshalb hat mein Mann hauch Rückstand gehabt (der nu Gott sei Dank weg ist).

    Soweit mir bekannt, liegt die Einkommensgrenze (wenn keine Rückstände bestehen) bei 950 Euro wenns um Unterhalt geht.


    Was darüber ist, muß er erstmal leisten.


    Er sollte: Beim Jugendamt den Unterhalt neu berechnen lassen - denn sonst laufen am Ende Rückstände auf (und dann kann das Jugendamt auch eine weit niedrigere Grenze ansetzen).
    Danach den Bescheid über den zu zahlenden Unterhalt beim Jobcenter vorlegen. Tatsächlich gezahlter Unterhalt wird berücksichtigt. Dadurch könnte die Aufstockung wieder steigen (ob um den vollen Betrag den er zahlt oder nur nen Teil weiß ich nicht).

    Wow - ist das möglich?
    Kein Wohngeld weil ZUVIEL Einkommen besteht - aber H4 weil ZUWENIG Einkommen besteht? Ich dachte immer das wäre nicht möglich...


    Ich suche die ganze Zeit schon einen vernünftigen Wohngeldrechner, der auch die Unterhaltsleistung die gezahlt wird berücksichtigt (ich hab gelesen dass gezahlter Unerhalt als einkommensmindernd angerechnet wird - daher). Kennt ihr vielleicht einen?

    Hallo,


    BG: Person A arbeitet Vollzeit, ca. 1050 netto (mit einer Unterhaltspflicht welche mit 180/Monat bedient wird9
    Person B: arbeitet Teilzeit, ca 500 netto
    Es wurde eine Aufstockung von ca 70 Euro gewährt.


    Frage:
    Kann die BG den Bezug "einfach so" beenden und einen Antrag auf Wohngeld stellen?


    Man kann nicht Wohngeld und H4 bekommen, das weiß ich. Daher möchte ich den H4-Bezug ja auch beenden. Da wir beide Arbeit haben (sozialversicherungspflchtig) steht uns dem Grunde nach ja Wohngeld zu (muß erst berechnet werden wieviel, das ist klar).


    Hintergrund (das sag ich denen aber nicht so ins Gesicht):
    Die Arge will ständig irgendwas, man muß seine Kontoauszüge vorlegen, ständig hinrennen usw usf - es ist einfach peinlich H4 zu beziehen. Wohngeld würde sich besser anfühlen. Eine höhere Zahlung als die 70 Euro erwarte ich da auch nicht (weniger aber eigentlich auch nicht, denn H4 ist ja schon streng was den Bedarf angeht). Na ja, ist subjektiv und ist auch jetzt nicht die Frage. Die Frage ist: KANN ich den Anspruch auf H4 einfach beenden? Quasi einfach drauf verzichten und gut is?