Beiträge von cordo

    Hi,


    vor ungefähr einem halben Jahr ist meine Partnerin bei mir eingezogen.


    Folgendes haben wir eingereicht:


    • Hauptantrag
    • Anlage VE
    • Anlage KDU
    • Anlage VM


    Anstelle der Anlage VE hatten wir eine KBV eingereicht, aber der nette Sachbearbeiter meinte, das würde gar nicht benötrigt, und anstelle dessen würden wir die Anlage VE hinzufügen müssen. Wir haben dort dann angegeben, dass wir uns in der Kennenlernphase befinden, und somit wahrheitsgemäß noch keine Einstehgemeinschaft sind.


    Seither wurden immer weitere Informationen angefordert, auch der Mietvertrag. In diesem steht lediglich, dass bei Besuchern um Erlaubnis gebeten muss (außer beim Partner(!)). Ein Untermiet-Ausschluss ist nicht gegeben.


    Vor zwei Wochen erhielten wir einen Bescheid, aus dem hervorging, dass kein Nachweis der Zahlungsverpflichtung erbracht worden sei, und laut Mietvertrag ohne weiteres kein Untermietvertrag möglich sei.
    Aber:
    1) die Zahlungsverpflichtung (KBV) hatten wir beim Antrag beigelegt, er wurde aber als nicht notwendig nicht angenommen


    2) Mietvertrag: es steht nicht drin, dass der Mietvertrag in irgendeiner Art Untermiete ausschließt. Und: ich war bisher immer der Meinung, Mietvertragsklauseln anzuführen sei rechtsmissbräuchlich.


    wie kann ich nun in meinem Widerspruch argumentieren?