Beiträge von chico

    Hallo,


    und wer bitte soll dieses Mahnmoster bezahlen?


    Meinst Du denn einen unterhaltspflichtiges Elternteil, welches sich erfolgreich drückt, geht die Düse, wenn eine Mahung kommt und dann auch noch 5€ in die Kaffeekasse fällig werden?


    Das JA kann, wenn eine Beistandschaft besteht, im Namen des Kindes eine Stufenklage veranlassen. Das JC kann das nicht. Muss es auch nicht, weil das JC die Einrichtung einer Beistandschaft verlangt, wenn das JC in Vorleistung geht.


    Wenn der Beistand nicht entsprechend auf Zack ist, sollte man sich bei Abteilungsleiter beschweren.


    Wenn das nicht fruchtet, dann bleibt nur noch der Weg zum Fachanwalt für Familienrecht. Kosten dafür fallen dann zu Lasten des säumigen Unterhaltsschuldners.


    LG chico

    Bevor der Beistand einem Mangelfall zustimmt, müsste er vom unterhaltspflichtigen KV verlangen sich um einen neuen Job zu bemühen. Dieses hätte der KV mit 20-30 bundesweiten Bewerbungen monatlich und dauerhaft nachzuweisen. Zusätzlich könnte die Aufnahme eines Nebenjobs verlangt werden. Bei tituliertem KU werden die Nebeneinkünfte nicht auf das ALG angerechnet.


    Erst wenn diese Bemühungen nicht dazu führen, dass der Mindestunterhalt geleistet werden kann, dann könnte eine Mangelfallberechnung in Betracht kommen.


    So verständlich?


    LG chico

    Hallo malkari,


    frag doch den Beistand mal, ob er den KV auf seine gesteigerte Erwerbsobliegenheit hingewiesen hat. (vergl. § 1603 Abs.2 BGB) Und ob der KV entsprechnde Bemühungen nachgewiesen hat um den Mangelfall abzuwenden.


    Wenn der Beistand das verneint, würde ich die Beistandschaft beenden und einen Fachanwalt für Familienrecht mit der Durchsetzung der Absprüche beauftragen.


    LG chico

    Hallo malkari,


    wieso bietet der Beistand eine Reduzierung des titulierten Unterhalts an? Darauf würde ich micht nicht einlassen. Es besteht auch gar keine Veranlassung dazu.


    Wenn der unterhaltspflichtige KV abreitslos wird, reduziert sich sein SB vom 1.000€ auf 800€. Daher sollte er weiterhin leistungsfähig sein, im Rahmen des Mindestunterhalts.


    Und warum solltest Du nicht aus dem Titel vollstrecken können?


    Wenn der Beistand das nicht tut, steht es Dir frei die Beistandschaft zu beenden und selber aus dem Titel vollstrecken zu lassen. Ggf. auch unter Zuhilfenahme eines Fachanwalts für Familienrecht.


    LG chico

    Hallo,


    wenn das Kind gelegentlich eine oder zwei Wochen am Stück bei Dir ist, darf der Kindesunterhalt nicht gekürzt werden. Die Kosten am Wohnort laufen ja weiter. Auch für den Aufenthalt in den Ferien beim unterhaltspflichtigen Elternteil ist keine Kürzung der Unterhaltsbeträge vorgesehen. Das ist bei der Ermittlung der Unterhaltsbeträge nach Düsseldorfer Tabelle bereits berücksichtigt.


    Wenn der Unterhalt nicht tituliert ist, könnte man versuchen mit dem Betreuungselternteil eine einvernehmlich Regelung zu finden. Vielleicht verzichtet das Betreuungselternteil auf einen Teil des Unterhalts freiwillig. Sollten die Unterhaltsansprüche aber tituliert sein, rate ich dazu die Finger davon zu lassen. Es könnte sonst ganz schnell eine Vollstreckung anliegen.


    LG chico

    Warum denn jetzt so aufgebracht? Ich habe mich lediglich auf den bekloppten Beitrag von winfighter bezogen, dem ich nicht abnehme, dass er sich auf Hawaii befindet.


    Ob Du Urlaub machen kannst, dass kann ich Dir nicht sagen, da ich noch nie mit den JC zu tun hatte. Mein beruflicher Werdegang ist seit 1987 ohne Unterbrechung.


    LG chico

    ...und das fällt Dir ein um Ortszeit 23.51 Uhr. Hoffendlich siehst Du das Meer auch bei der Dunkelheit.


    Ist eigentlich die Schreibweise für den Inselstaat auf den Inseln eine andere?


    Auf welcher Insel biste denn gerade? Aber wenigstens hast ´ne deutsche Tastatur dabei. :rolleyes:

    Hallo,


    wenn Dein bisheriges Arbeitsverhältnis zum 23.3. beendet wurde, wie auch immer, hättest Du Dich innerhalb von 3 Tagen bei der Agentur für Arbeit melden müssen, um sofortigen Anspruch auf ALG1 zu haben. Passiert das nicht, oder wurde das Arbeitsverhältnis aus persönlichen Gründen selber gekündigt, gibt es eine Sperre von 3 Monaten. Die Aussage ist also richtig.


    LG chico

    Hallo,


    Trennungsunterhalt, bis zum zeitpunkt der Scheideung, würde ich hier schon sehen.


    Darüber heinaus, hätte der Ex seine bedürftigkeit schon genauestens zu begründen. Alkoholismus ist eine anerkannte Krankheit. Daher könnte ein Richter, einen Anspruch über den Trennunbgszeitraum hinaussehen, wenn der Ex sich einer Therapie unterzieht. Füer diesen zeitraum käme dann evtl. noch Ehegattenunterhalt in betracht.


    Aber wie hoch ist den Dein Netto-EK, und wie hoch sind die monatlichen Tilgungen der Schulden?


    LG chico

    Hallo sorry,


    Zitat

    Gibt es hierfür Paragraphen?


    Schaust Du in § 1602 Abs.1 BGB.


    Das ist grundsätzlich der Fall, wenn das Kind minderjährigt ist. Auf volljährige Kinder trifft das zu, wenn sie sich Ausbildung befinden. Wobei Ausbildungsvergütungen und Förderleistungen dann vollangerechnet werden.


    Du solltest Dich mal bei Träger der Sozialhilfe erkundigen, ob dem volljährigen Kind, wenn es krank ist, Sozialhilfe zusteht. Meines Wissens nach haben die Eltern dann nur noch einen Kostenanteil von 24€ - 31€ zu leisten. Leider finde ich den entsprechenden § gerade nicht. SGB ist nicht mein Spezialgebiet.


    LG chico

    Hallo,


    ich sehe hier nur einen Unterhaltsanspruch bis zum Erreichen der Volljährigkeit des Kindes. Darüberhinaus hat das Kind nur einen Anspruch ggü. beiden Elternteilen, wenn es sich in schulischer oder beruflicher Ausbildung befindet.


    Hier ein Jahr zu pausieren, um sich auszukurieren, aber weiter Unterhalt verlangen, das wird nicht klappen. Auch nicht mit ´nem Attest von Hausarzt. Wenn der Junge der Meinung ist, dass er aus gesundheitlichen Gründen nicht erwerbsfähig ist, hätte er Leistungen nach SGB zu beantragen. Die Erwerbsunfähigkeit müsste aber zunächst mal von neutraler Stelle festgestellt werden.


    LG chico

    Guten Morgen!


    Grundsätzlich schuldest Du beiden Kindern den Mindestunterhalt. Das sind z.Zt. je 225€ unter Anrechnung des hälftigen Kindergeldes.


    Da Dein SB ggü. den minderjährigen Kindern 1.000€ beträgt, wärst Du nicht voll leistungsfähig. Mangelfall.


    Dann ist die Frage, geben sich die fordernden Stellen damit zufrieden, oder wird die gesteigerte erwerbsobliegenheit in´s Spiel gebracht (vergl. § 1603 (2) BGB).


    Demnach müsstest Du alle Dir verfügbaren Mittel einsetzen, un den Mindestunterhalt leisten zu können. In der Rechtssprechung wird da z.B. die Aufnahme eines Nebenjobs, oder die Suche nach einer besser bezahlten Anstellung verlangt. Das aber abhängig von der tatsächlichen Qualifikation. Heißt, wenn Du gelernter Lagerist bist, in dem Beruf arbeitest und 1.200€ verdienst, dann ist das ok. Bist Du aber gelernter Industriekaufmann und arbeitest als Taxifahrer, dann könnte man die Aufnahme eines besser bezahlten Jobs verlangen.


    Den Unterhaltsvorschuss wirst Du eventuell nicht erstatten müssen, weil Du in der Bezugszeit nicht voll leistungsfähig warst. Aber da wird das JA auf Dich zukommen, sollte es Forderungen stellen.


    Du siehst also, mit dem Nic wird das vorerst nichts.


    LG chico

    Keine Umfrage. Ich will auch nicht alle Hartz4 Empfänger des Saufens beschuldigen. Ich kann nur einfach nicht verstehen, wie diese Person so doof sein kann, und ihren Wunsch nach Alkohol, auch noch am Monatsende, als Begründung liefert, um einen höheren Regelsatz zu fordern. Mit solchen Agumenten gehe ich doch nicht vor die Tür.

    Guten Abend!


    Ich möchte hier mal ein Erlebnis teilen, welches ich neulich hatte, beim Schlendern durch unsere Innenstadt...


    Ich geh´da also so entlang unserer heimischen Innenstadt. Alter Markt, Zentrum einer mittelroßen Kleinstadt in OWL....


    Da sehe ich auf dem Platz ein Sofa, einen Tisch, ein Bett, einen Schrank... In der Pereferie dieses Mobiliars steht eine Frau, welche offensichtlich etwas mitzuteilen hat. Da gehe ich hin...


    Ich: "Was macht ihr hier?"


    "Wir protestieren gegen Hartz4!"


    Ich: "Warum?"


    "Na, das reicht doch nicht aus"


    Ich: "Wieso? Du bekommst doch jeden Monat den Regeldatz und die KdU. Da sollte doch Wohnen und Essen erledigt sein"


    "Ja sicher. Aber wenn ich dann mal am Ende des Monats, Abendes mal Hunger habe, dann hab ich ja nicht mal mehr Geld um mir noch ein paar Bier zu kaufen"


    ????


    Ich:" Aha. Warum musst Du Dir denn Bier kaufen um den Hunger zu bekämfen?


    "Na, weil ich doch Hunger habe"


    Ich: " Dann hättest Du Dir doch besser mal ein Packung Brot kaufen sollen, als noch Geld da war."


    "Aber mir kann man doch wohl nicht vorschreiben, wann ich mir Brot oder Bier kaufe."


    Ich habe dann noch viel Glück gewünscht, für die Demo.


    Dieses Erlebnis hat mir wieder mal gezeigt, dass es einfach nicht mehr Geld geben darf. Unterkunft muss bezahlt werden, darüber hinaus nur das Nötigste....


    LG chico

    Hallo,


    auch wenn es jetzt in´s off topic geht...


    Matratzen von den angeführten Discountern sind ergonomisch fragwürdig. Eine Matratze mit akzeptablen ergonomischen Eigenschaften kostet schon so um die 400€. Da kann man auch zu MFO oder Matratzen Conc*rd gehen. Dort werden aber auch mindestens 298€ fällig.


    Solche Beträge können aus dem Regelsatz, in 2 oder auch 3 Monaten, sicher nicht angespart werden.


    und ich bin beruflich mit den Eigenschaften von Matratzen beschäftigt. Daher ist meine Einschätzung nicht nur so dahin gesagt....


    LG chico

    Dazu im www gefunden...


    Zitat

    Kaputte oder abgenutzte Einrichtungsgegenstände werden im Rahmen der Erstausstattung nicht ersetzt.
    Wenn ein Einrichtungsgegenstand durch Gebrauch abgenutzt wurde, oder wenn er aus irgendwelchen Gründen beschädigt wurde, auf die der Anspruchsteller Einfluss hatte und nun nicht mehr funktionsfähig ist, so hat er keinen Anspruch darauf, einen neuen Gegenstand dieser Art zu bekommen. Hier handelt es sich dann nämlich um Erhaltungs- oder Ergänzungsbedarf, der durch die Regelleistung abgegolten ist. Der Hilfebedürftige soll von der Regelleistung so viel ansparen, dass er sich selbst Ersatz kaufen kann.

    Hallo,


    wie Du das bewilligt bekommst, kann ich Dir nicht sagen. Vielleicht hilft ´nen Link zu Deinem Post hier, an den Sachbearbeiter. Bei der Uhrzeit scheinst Du tatsächlich Probleme mit dem Schlafen zu haben. ;)


    Wie alt ist Deine jetzige Matratze?


    LG chico