Beiträge von chico

    Hallo Ventilatorenservice, (ungewöhnlicher Nic)


    wenn es keinen unbefristeten Titel über den geschuldeten Unterhalt gibt, wird Unterhalt nur ab dem Zeitpunkt geschuldet, ab dem dieser gefordert wird.


    Sollte es aber einen unbefristeten Titel geben, welchen Du dann nach dem Abi nicht mehr bedient hast, sind Schulden aufgelaufen, welche auch jetzt noch eingefordert werden könnten.


    Rückwirkend kann Unterhalt nicht gefordert werden. (vergl. § 1613 BGB)


    LG chico

    Hallo,


    so ganz schlimm kann die Situation ja nicht sein. Dem genannten Unterhaltsbetrag nach, wird Unterhalt für ein Kind der Altersstufe 6-11 Jahre und für ein weiteres Kind der Altersstufe 12-17 Jahre gefordert, nach EK-Stufe 3. Demnach liegt das bereinigte Netto-EK des Mannes zwischen 1.900 und 2.300 Euro.


    Da stößt man noch lange nicht an den SB.


    LG chico

    Hallo,


    Zitat

    Nur vom ausb.Geld und Kindergeld kann ich ja nicht leben, welche Hilfen gibt es da?


    Auf jeden Fall steht Deinen Kindern noch Unterhalt vom Vater zu.


    Aber mal ehrlich, wie stellst Du Dir das mit 38 vor? Willst Du da zusammen mit 17 und 18 jährigen Mäuschen in der Schwesternschule sitzen?


    Einen Job im Büro sollte doch immer zu bekommen sein.


    Warum soll denn keine Weiterbildung bezahlt werden? Bekommst Du genügend Vermittlungsvorschläge?


    Eine Office-Schulung sollte schon mal ein guter Anfang sein.


    LG chico

    Hallo,


    sobald Dir bekannt ist, dass Du Deine Ausbildung erfolgreich beendet hast, solltest Du zur Agentur für Arbeit gehen und Dich als arbeitssuchend dort melden. Die werden Dir dann schon sagen, ob Du Anspruch auf ALG1 hast. Sollte das nicht der Fall sein, wird man Dich an das Jobcenter verweisen, wo Du dann einen Antrag auf ALG2 stellen kannst.


    LG chico

    Hallo,


    vorrangig wäre wohl mal zu prüfen, ob der Vater eures Urenkels nicht zum Unterhalt für Mutter und Kind in Anspruch zu nehmen wäre.


    Wie alt sind denn Enkelin und Urenkel? Was ist mit den Eltern der Enkelin?


    LG chico

    Hallo Studentin 24!


    Lies Dir mal den § 1615l BGB durch. In Ansatz 3 ist geregelt, dass Dein Freund Dir vorrangig zu Deinen Eltern zum Unterhalt verpflichtet ist. Das gilt übrigens auch immer noch dann, wenn Du Dein Studium wieder aufnehmen solltest. Papa ist raus aus der Sache.


    Zurückzahlen musste Du allerdings nichts. Gezahlter Unterhalt gilt in der Regel als verbraucht. Dazu liest Du bitte den 3. Absatz des § 818 BGB.


    Schöne Weihnachten!
    chico

    Hallo Bernd,


    sieh es doch vor dem Hintergrund dieses bekannten Spruches... Lehrjahre sind keine Herrenjahre.


    Du musst jetzt, während der Ausbildung, vielleicht mit etwas weniger Geld als bei H4 auskommen, hast aber die Aussicht, nach der Ausbildung, wesentlich mehr Geld zu verdienen... ...und dann lachst Du über Menschen, die denken, ohhh mit H4 hab ich ja mehr als wenn ich arbeiten gehe


    Langfristig gesehen, ist eine gute Ausbildung und ein dann folgender guter Job, immer besser zu hartzen.


    LG chico

    Hallo Sandra,


    das wird dann wohl nichts mit dem sozialversicherungspflichtigem Job. Is schon schwierig mit ´nem Kind. Da bleib mal besser auf H4.


    Ne, mal ehrlich.... Kindergarten beginnt morgens um 7:00. Bei einem 45 Stunden Block, ist das Kind bis nachmittags um 16:00 betreut.


    Und wenn ich weiß, dass ich ein Kind habe, aber auch Geld verdienen sollte, dann muss ich mich eben von meinem Traumjob, Tierzerteiler, etwas abwenden und mache einen Beruf, der zu normalen Zeiten beginnt.


    Wenn Du aber unbedingt etwas mit Fleisch (kopfschüttel) machen möchtest, dann versuch es doch bei Marktkauf/Edeka/ Real oder was auch immer, an der Fleischtheke.


    Man kann sich seinen Berufswunsch aber auch so aussuchen, dass es mit der aktuellen Lebenssituation absolut nicht passt.


    Is schon schwer das Leben...


    LG chico

    Hallo,


    was machst Du denn für eine Schule?


    Natürlich kannst Du ausziehen, bist ja volljährig. ALG2 würde ich da für Dich aber nicht sehen.


    Deine Eltern wären Dir zum Unterhalt verpflichtet. Allerdings nur solange, wie Du Dich in schulischer oder beruflicher Ausbildung befindest.


    Vorrangig müsstest Du BAföG beantragen. Das Kindergeld wäre an Dich auszukehren. Dein pauschaler Bedarf beträgt 670€ , auf welchen die genannten Förderungen angerechnet werden.


    Was ist denn mit Deinem Vater?


    LG chico

    Guten Morgen Andreas!


    Die Familienversicherung ist so lange möglich, wie keine vorrangige Versicherung vorhanden ist. Da der Minijob mit 450€ nicht sozialversicherungspflichtig ist, gibt es eine solcher Versicherung nicht. Die Familienversicherung bleibt also bestehen.


    Nachzulesen im SGB V § 10 Abs.1 Punkt 5 letzter Satz.


    Hat die Krankenkasse also Murks erzählt.


    LG chico

    Guten Morgen!


    Zitat

    Sind es nur die Leute, die durch Ihre Arbeit Lohnsteuern Zahlen oder alle Menschen ?


    In erster Linie, ja!


    Ich habe z.B. im Monat November ca. 1.195€ Lohsteuer entrichten müssen.


    Gehen wir mal vom Fall des Fragenstellers aus, sollte er ALG2 bekommen. Das wären dann ca. 380€.


    So, gehen wir weiter davon aus, er verprasst das Geld je zur Hälfte mit 7% Mwst und 19% Mwst.


    Dann sind das 13,30€ für z.B. Lebensmittel mit 7% und 36,10€ für Waren mit 19%. Dann sind das gesamt fast 50€.


    In welcher Relation steht das dann?


    Soll ich es Dir noch quoteln, bezogen auf die 380€?


    LG chico