Guten Abend!
es wurde doch von dem konsultierten Anwalt schon alles gesagt...
Zitat
der mir sagte, dass man da nix machen kann.
Ist so! Wenn in diesem Fall ein Titel besteht, und dieser zeitweise nicht vollständig bedient wurde, sind Schulden aufgelaufen. Vom dem Titel solltest Du auch gewusst haben, Du müsstest ihn nämlich unterschrieben haben. Es sei denn, es handelt sich um ein Säumnissurteil.
Unterhalt dann einfach mal 2 Monate nicht zahlen, geht natürlich gar nicht. Das ist echt frech. Du unterliegst ggü. Deinen minderjährigen Kindern einer gesteigerten Erwerbssobliegenheit (§ 1603 Abs.2 BGB). Demnach musst Du alle Dir verfügbaren Mittel einsetzen, um den Mindestunterhalt leisten zu können. Für das 15-jährige Kind wären das aktuell 334€.
Nach einschlägiger Rechtssprechung bedeutet "alle verfügbaren Mittel"...
Wöchentliche Arbeitszeit bis zu 48 Stunden.
Aufnahme eines Nebenjobs.
Monatlich 20-30 Bewerbungen bundesweit, um einen besser bezahlten Job zu finden.
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Zitat
st das JA nicht verpflichtet derartige Notlagen zu berücksichtigen?
Nein, ist es nicht. Ich sehe hier auch keine Notlage. Es ist eine Situation, welche Du selber geschaffen hast.
Was ich allerdings zu Deinen Gunsten anbringen möchte ist, solange Du mit den laufenden Unterhaltszahlungen an Deinen Selbstbehalt stößt, muss der Rückstand nicht beglichen werden. Laufender Unterhalt geht vor Tilgung der Rückstände.
LG chico