Hallo,
ich denke nicht, dass der bisherige Unterhaltsbetrag an das 14jährige Kind herabzusetzen ist.
Dein SB ggü. beiden minderjährigen Kindern beträgt 950€.
Gehe ich von einem monatlichen unterhaltsrelevantem Einkommen von 1.600€ aus, leistest Du an das 14jährige Kind 356€ und auf das neue Kind würde 241€ entfallen.
Verbleiben 1.003€ und Dein SB ist gewahrt. Wobei auch die 241€ in eurer Familienkasse verbleiben.
Das Problem bei euch dürfte sein, dass Du aus einem relativ geringen Einkommen eine recht hohe Darlehnslast bedienst.
Selbst wenn Du in die EK-Stufe 1 der DDT rutschen würdest, fallen immer noch 334€ für das 14jährige Kind an.
Wenn Du demnächst heiraten solltest, könntest Du die St.Kl. 3 wählen, dann würde sich Dein Netto-EK etwas erhöhen. Allerdings würde das unterhaltsberechtiget Kind daran ebenfalls partizipieren, wenn Du dadurch in eine höhe EK-Stufe kommst.
LG chico