Hallo sundown,
die Anrechnung der 90€ Pauschale findet statt, wenn der Azubi noch bei einem Elternteil wohnt.
Für Studis und Azubis mit eigener Wohnung sagt das OLG Hamm unter Punkt 13.1.2. ganz klar, dass der Bedarfssatz für ausbildungsbedingte Mehraufwendungen in der Pauschale von 670€ bereits berücksichtigt ist.
Die anderen OLG´s sagen unter Punkt 13.ff dazu nichts. Das heißt aber auch nicht, dass diese Bereinigung dort Berücksichtigung findet.
ZitatAls nächstes wären noch private Rente in Abzug zu bringen
Die Berücksichtigung der sekundären Altersvorsorge findet nur beim Unterhaltspflichtigen statt. Der Unterhaltsbegehrende Studen/Azubi kann seine Einkünfte nicht um diesen Punkt bereinigen.
LG chico