Beiträge von chico

    Hallo der Dude!


    Zitat

    Ich weiss dass die Eltern bis 25 unterhaltspflichtig sind


    Dann weißt Du da etwas Falsches. Eltern sind unterhaltspflichtig, bis zum Ende einer ersten beruflichen Ausbildung, wenn sich das Kind in einer solchen befindet.


    Volljährige Kinder müssen Eltern nicht bei sich wohnen lassen. Die Plicht zur Sorge um das Kind erlischt an dem Zeitpunkt, an dem das Kind volljährig wird.


    Du sollst also zu Hause ausziehen. Dann wärst Du als Azubi mit eigenem Hausstand zu behandeln. Damit hättest Du einen pauschalen Unterhaltsanspruch ggü. Deinen Eltern von 670€. Darauf angerechnet wird allerdings das volle Kindergeld, welches dann an Dich auszukehren wäre.


    Verbleiben 486€. Darauf wird dann noch volle Ausbildungsvergütung angerechnet. Ich gehe daher davon aus, dass Du Deinen Bedarf mit Kindergeld und Azubivergütung selber deckst. Damit hättest Du keinen Anspruch mehr auf Unterhalt von Deinen Eltern.


    Das Jugendamt berät bis zum 21. Lebensjahr. Da bist Du drüber. Wenn Du Unterhaltsansprüche geltend machen wolltest, kannst Du das selber machen, oder Du bedienst Dich einen Fachanwalts für Familienrecht. Der kostet aber Geld und die Chancen auf Erfolg liegen bei Null.


    LG chico

    Guten Abend!


    Ich bin ja auch immer dafür, dass ALG2 Empfänger sich aus dem Bezug helfen sollten.


    Turtle, wie soll denn der TS mit den vorgeschlagenen Stellen seinen ALG 2 Anspruch mindern?


    Der TS arbeitet zur Zeit ca. 30 Wochenstunden in der Gebäudereinigung.


    Vorschlag 1 des JC: 10 Wochenstunden bei einem Gebäudereiniger, wobei diese 10 Wochenstunden in die Arbeitszeit des momentanen AG fallen. Schwierig, oder? 10 Stunden gegen 30 Stunden tauschen?


    Vorschlag 2: verbranntes Land. Da geht keiner mehr hin, da würde auch keiner mehr eingestellt werden.


    Vorschlag 3: Arbeit bei einer Zeitarbeitsfirma, welche des TS an den momentanen AG verleihen würde. Ob da am Ende mehr bei rum kommt? Eher nicht.


    Meiner Meinung nach muss man diese Jobangebote nicht wahrnehmen. Die sind einfach kontraproduktiv.


    Turtle, man kann ja herauslesen, dass Du für das JC arbeitest. Das JC ist auch immer darum bemüht, Schadensbegrenzung für die eigenen Finanzen zu betreiben. Ich weiß auch, dass ihr euch oftmals unverschämten Forderungen gegenüber seht. Aber sollte man in solchen Fällen nicht mal die Objektivität walten lassen?. Der TS arbeitet ja schon bis zu 30 Stunden die Woche zu einem sehr geringen Stundenlohn. Da ist es doch nur klar, dass aufgestockt werden muss.


    Das Übel bei der Sache ist doch die Leiharbeit. Bevor viele Menschen ganz in Hartz4 rutschen geben sie sich der Leiharbeit hin, lassen sich lohnmäßig verramschen. Leiharbeit ist das Übelste, was unsere Regierung jemals zugelassen hat. Moderner Sklavenhandel, und nur mit den Ziel, die Arbeitslosenstatistiken zu schönen.


    Lotti, ich habe wenig Ahnung von solchen Vorgehensweisen, ich war noch nie im Bezug. Solltest Du aber Sanktionen bekommen, für den Fall, dass Du auf die Angebote nicht eingehst, solltest Du Beschwerde einlegen.


    Turtle kennt sich da aus. Vielleicht kann Sie Dir da sachdienliche Hinweise geben, wie Du da vorgehen kannst.


    So, jetzt Futzball.


    LG chico

    Hallo,


    m.M.n. würde vom JC maximal ein Drittel der Kosten getragen. Also knapp 300€. Die Nutzung 50% TS und 50% Eltern wäre dann ja tatsächlich gesehen, 50% TS , 25% Vater und 25% Mutter.


    Das klappt nicht wie abgedacht. Abgesehen davon müssen die KdU angemessen sein. Das ist bei 500€ sicherlich nicht der Fall.


    Ihr würdet das dann aber schon so ganz offiziell machen...schriftlicher Mietvertrag, versteuern des Mietzins als Einkommen auf Seiten der Eltern?!


    LG chico

    Hallo Hotzenplotz,


    auch Renten sind einkommen und werden bei der Berechnung des Unterhaltsanspruches berücksichtigt.


    Allerdings sehe ich hier keinen Grund einen Unterhaltsanspruch zu berechnen, da das Kind zur Zeit einfach keinen Unterhaltsanspruch hat.


    Zitat

    Als der Familienhelfer bei uns war wurde nach meinem Einkommen gefragt und da meinte er das ich über den Satz liege und ihm Unterhalt zahlen müsste.


    Was denn für ein Satz? Der Selbstbehalt? Der würde aber nur zum Tragen kommen, wenn das Kind einen Unterhaltsanspruch hätte. Hat es aber nicht, wenn es sich nicht in Ausbildung befindet.


    Einem Familienhelfer spreche ich mal jeglich Kompetenz im Bereich Familienrecht ab.


    § 1602 BGB Was hindert das Kind daran selber für seinen Lebensunterhalt zu arbeiten?


    LG chico

    Hallo Hotzenplotz,


    wenn sich das volljährige Kind nicht in schulischer oder beruflicher Ausbildung befindet, bist Du ihm nicht zum Unterhalt verpflichtet.


    Es kann auch niemand verlangen, dass Du das volljährige Kind bei Dir kostenlos wohnen lässt. Du könntest es demnach, nach Erreichen der Volljährigkeit, unter Einhaltung einer angemessenen Frist, der Wohnung verweisen.


    LG chico

    Kannst Du dann bitte auch mal die positiven Änderungen erwähnen?


    Ihr müsst den Antrag künftig nur noch alle 12 Monate stellen, nicht mehr halbjährlich.


    LG chico

    Hallo,


    ich kann mir nicht vorstellen, dass das JC die Kosten für einen Raummeter Heizholz, welche ja für das Betreiben des Kaminofens erforderlich wären, erstattet. Wie soll das denn mit den normalen Heizkosten verrechnet werden?


    Die Kosten für das Holz wären dann wohl aus dem Regelsatz zu bestreiten.


    Der Kaminofen heizt zwar den Raum, in dem er installiert ist, aber nicht den Rest des Hauses. Dafür wäre dann weiterhin die installierte Heizanlage zuständig.


    Wer will das ausrechnen?


    LG chico

    Hallo,


    das ist der Grund, warum man seine Ausbildung bis spätestens 25 erledigt haben sollte. Bis dahin gibt es nämlich auch noch Kindergeld.


    Du bekommst doch schon BAB, mehr gibt´s nicht. ALG2 gibt´s für Azubis nicht.


    LG nero

    Hallo!


    Ich noch mal. Habe mich da mal etwas eingelesen. Wen ich es richtig verstanden habe, läuft das so...


    Die Hinzuverdienstgrenze bei volljährigen Halbwaisen beträgt aktuell das 17,6 fache des aktuellen Rentenwertes. Das wären dann 29,01€ x 17,6 = 510,57€.


    Dein Einkommen, das diesen Wert überschreitet, wird zu 40% auf die Halbwaisenrente angerechnet.


    Dein Einkommen im Jahr 8240 brutto, entspricht etwa netto im Monat 548€. zzgl 450€ sind das 998€. Freibetrag 510,57, verbleit ein Berechnungswert für das anzurechnende Einkommen von 487,43€. Davon 40% wären 192,97.


    Damit würde die Halbwaisenrente dann wohl wegfallen.


    Ich hoffe, ich habe es richtig verstanden.


    Quellen:


    http://www.versicherungswissen.org/GRV/Hinzuverdienstgrenze-Waisenrente.html


    http://www.unterhalt.net/blog/soziales/halbwaisenrente.html


    LG cico

    Hallo,


    Kindergeld wird unabhängig vom Einkommen des Kindes gezahlt. Die Grenze von 8.004€ ist am 01.01.2012 (?) gefallen.


    Deine Einkünfte können auf die Halbwaisenrente angerechnet werden. Wie das da mit dem Rentenwert berechnet wird, kann ich Dir leider nicht sagen.


    LG chico

    Hallo,


    ja sicher, Jobcenter sparen natürlich auch gerne mal den einen oder anderen Euro ein, und dann kommt da so ein, rechtlich nicht haltbarer, Blödsinn bei raus.


    LG chico

    Hallo Julia,


    diese Auslegung finde ich sehr fragwürdig. Das hätte ich dann mal mit einem entsprechenden Urteil belegt. Das bleibt Finanztip schuldig.


    Nach einschlägiger Rechtssprechung besteht Anspruch auf Unterhalt in einer Übergangsphase zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, wenn der anschließende Ausbildungsabschnitt bereits terminiert ist.


    Die Unterhaltspflicht endet, zum Ende eines Studiums in der Regel mit dem Kolloquium. Bewerben kann sich der Student auch schon in der Zeit seiner Masterarbeit.


    Also, was Finanztip da schreibt, ist m.M.n. Quatsch.


    LG chico

    Hallo minimaus,


    es ist immer besser, wenn man für eine Frage einen eigenen Thread eröffnet. Dein Frage möchte ich aber dennoch beantworten.


    Der Sohn Deines Schwager hat nur dann Anspruch auf Unterhalt von seinem Vater wenn er sich Ausbildung befindet. Das ist nach Deiner Schilderung nicht der Fall. Also muss Dein Schwager ihm auch keinen Unterhalt zahlen. Auch nicht nur einen Teil.


    Zitat

    Jetzt soll mein Schwager wieder Unterhalt zaheln.


    Und das fordert wer?


    LG chico

    Hallo Blumengarten,


    ein Studienabbruch gilt in der regel bis zum 3. Semester als unschädlich. 4. Semester wäre grenzwertig und wäre im Streitfall als Einzellfallbeurteikung zu sehen.


    Die Ausbildungsvergütung von 530€ brutto ergäbe eine Netto von ca. 430€. zzgl. Kindergeld, welches an das Kind auszukehren wäre, stünden dem Kind ca 610€ zur Verfügung.


    Unterhaltsanspruch bei eigenem Hausstand wären 670€. Damit ergäbe sich eine Restanspruch ggü. den Eltern von ca. 60€. Im 2. Lehrjahr würde sich das, entsprechend der steigenden Ausbildungsvergütung, verringern.


    LG chico

    Hallo Alex,


    Zitat

    bis auf Tod..


    das ist wohl keine Option.


    Da Du schon volljährig bist, kann Dir das JA nur bedingt helfen. Auf jeden Fall kannst Du als Volljähriger nicht mehr auf die Unterbringung bei den Eltern verwiesen werden. Deine Eltern müssen Dich auch nicht bei sich wohnen lassen. Das JA wird also nicht zu Dir nach Hause kommen, um sich ein Bild von der Situation machen zu wollen.


    Du kannst aber mal zum JA gehe und vor dem Hintergrund des § 41 SGB VIII um Unterstützung bitten.


    Dann solltest Du mal Kontakt zum Jobcenter aufnehmen und abklären, welche finanzielle Unterstützung, auch in Darlehnsform, Du von dort erhalten könntest. Das können andere hier aber besser einschätzen. Turtle?


    Deinen Eltern sollte klar sein, dass sie Dir ggü. barunterhaltspflichtig sind, wenn Du nicht mehr zu Hause wohnst. 670€ wäre dann Dein Bedarf. Das Kindergeld (184€) wäre an Dich auszuzahlen. Den Rest bist 670€, 486€, hätten dann Deine Eltern zu leisten, sofern leistungsfähig. Vorrangig müsstest Du Schüler-BAföG beantragen, welches dann auch auf den Bedarf angerechnet würde.


    Du schreibst immer von Deinem Stiefvater, was ist denn mit Deinem Vater?


    LG chico