Hallo der Dude!
ZitatIch weiss dass die Eltern bis 25 unterhaltspflichtig sind
Dann weißt Du da etwas Falsches. Eltern sind unterhaltspflichtig, bis zum Ende einer ersten beruflichen Ausbildung, wenn sich das Kind in einer solchen befindet.
Volljährige Kinder müssen Eltern nicht bei sich wohnen lassen. Die Plicht zur Sorge um das Kind erlischt an dem Zeitpunkt, an dem das Kind volljährig wird.
Du sollst also zu Hause ausziehen. Dann wärst Du als Azubi mit eigenem Hausstand zu behandeln. Damit hättest Du einen pauschalen Unterhaltsanspruch ggü. Deinen Eltern von 670€. Darauf angerechnet wird allerdings das volle Kindergeld, welches dann an Dich auszukehren wäre.
Verbleiben 486€. Darauf wird dann noch volle Ausbildungsvergütung angerechnet. Ich gehe daher davon aus, dass Du Deinen Bedarf mit Kindergeld und Azubivergütung selber deckst. Damit hättest Du keinen Anspruch mehr auf Unterhalt von Deinen Eltern.
Das Jugendamt berät bis zum 21. Lebensjahr. Da bist Du drüber. Wenn Du Unterhaltsansprüche geltend machen wolltest, kannst Du das selber machen, oder Du bedienst Dich einen Fachanwalts für Familienrecht. Der kostet aber Geld und die Chancen auf Erfolg liegen bei Null.
LG chico