Hallo sasi,
Zitat
und das er das Beurkunden lassen soll.
Hat er das dann auch getan? Nur die Aufforderung zur Beurkundung reicht noch nicht aus. Frag morgen beim Beistand nach, ob dort die Urkunde vorliegt. Wenn dem so ist, und diese unbefristet ist, gilt sie auch über die Volljährigkeit des Kindes hinaus. Heißt also, wenn der Vater seine Zahlungen nach dem 18. Geburtstag einstellen sollte, könnte der Sohn trotzden aus der Urkunde den titulierten Betrag vollstrecken lassen.
Allein schon aus dem Grund, sollte dem Vater an einer Abänderung des Titels gelegen sein. Sein Zahlbetrag würde sich nämlich in jedem Fall verringern.
Der Vater scheint recht einfach gestrickt zu sein, wenn er einer Aufforderung zur Zahlung, durch das Jugendamt als "offiziell" betrachtet. Das ist nicht offizieller, als wenn Du diesen Forderung gestellt hättest. "Offiziell" und bindend wäre nur eine Festsetzung durch ein Familiengericht.
Macht es doch so, der Sohn schreibt dem Vater mit der Bitte um Übersendung seiner Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Monate und des Einkommensteuerbescheides. Dafür setzt er eine Frist von 14 Tagen. Im Gegenzug sagt er dem Vater zu, dass er dann Deine EK-Nachweise erhält.
So, wenn dem gefolgt wird, dann zu JA und beraten lassen. Wenn er dem nicht folgt, dann geht der Sohn zum Fachanwalt Familienrecht und lässt diesen ein ähnlich lautendes Schreiben verfassen. Reagiert der Vater auch darauf nicht, bleibt nur noch die Stufenklage gegen den Vater. Das sollte dem Vater dann "offiziell" genug sein
Und immer daran denken, wenn der Vater den Aufforderungen des Sohnes nicht nachkommt, und damit der RA nötig wird, trägt der Vater alle Kosten. Die des RA des Sohnes und die Kosten eines eventuellen Rechtsstreits.
So, alles verstanden? Wenn nicht bitte nachfragen!
LG chico