Hallo ben,
also, Dein Unterhaltsbedarf beträgt 670€ plus Krankenversicherung und eventuellen Studiengebühren.
Diese 670€ werden gemindert duch...
1. Kindergeld 184€
2. Halbwaisenrente Betrag xxx
2. BAföG Betrag xxx
Der Rest, welcher dann boch bis 670€ ungedeckt ist, wäre von der Mutter zu leisten.
Beispiel:
Bedarf 670 - 184 KiGe = 486 - Halbwaisenrente 200€ = 286€ - BAföG 150€ = 136€ welche die Mutter noich zu decken hätte. Bette dedenken, Beträge zur Halbwaisenrente und zum BAföG sind frei erfunden.
Zitat
die Halbwaisenrente bekommt meine Mutter.
Kindergeld und die Halbwaisenrente muss Deine Mutter an Dich weiterleiten. Das darf sie nicht behalten. Diese Gelder dienen zur Deckung Deines Bedarfs.
Wenn die Halbgeschwister noch so jung sind, und Dir als Student damit im Rang vorgehen, stehen die Chancen auf BAföG eigentlich recht gut.
Mehr als 670€ wirst Du nicht bekommen. Abgesehen von der Karnkenversicherung und den Studiengebühren. Ist nicht viel, aber in einer coolen WG kann man damit vermutlich recht gut haushalten.
Solltest Du Deine Ansprüche gerichtlich geltend machen müssen, kannst Du Dir beim zustänigen Amtsgericht einen Beratungsschein holen (Kosten ca. 10€). Damit bekommst Du bei einem Fachanwalt für Familienrecht einer erste anwaltliche Beratung. Im weiteren Verfahren sollte der RA dann Verfahrenskostenhilfe für Dich beantragen. So kommst Du da relativ kostenneutral raus.
Wichtig wäre, dass Du Deine Ansprüche zunächst mal selber ggü. der Mutter geltend machst. Reagiert sie darauf nicht, macht sie sich schadenserstatzpflichtig und hätte die Kosten des Unterhaltsverfahrens zu tragen. Wenn Du denn wirklkich als Student eingeschrieben bist.
Und wichtig, nach dem Einschreiben, als nächstes das BAföG beantragen. Dann ggf. Unterhalt fordern.
LG chico
zu Deinem Edit: die minderjährigen Kinder gehen Dir im Rang vor. Heißt die Mutter muss zunächst den Bedarf der minderjährigen Kinder decken. Das mindert ihr Einkommen, welches für Deinen Unterhalt zur Verfügung steht, erhöht somit Deine Chancen auf BAföG.