Hallo Josi,
schwierige Situatuion.
Zunächstmal solltest Du die Beistandschaft beim JA einrichten. Der Beistand kümmert sich dann kostenlos um die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche des Kindes..
Der Beistand sollte den KV zunächst mal an seine gesteigerte Erwerbsobliegenheit erinnern. Demnach ist er verpflichtet alle im verfügbare MIttel aufzuwenden, um den Mindestunterhalt zu leisten. (vergl § 1603 (2) BGB)
Der SB des EU-Rentners liegt in der Tat bei 770€. Ob das mietfreie Wohnen hier mindernt berücksichtigt werden kann, ist zweifelhaft. In den unterhaltsrechtliche Leitlinineien der OLG steht folgendes:
Zitat
Freiwillige Leistungen Dritter (z.B. Geldleistungen, Wohnungsgewährung) sind regelmäßig nicht als Einkommen zu berücksichtigen, es sei denn die Berücksichtigung entspricht dem Willen des zuwendenden Dritten. Im Mangelfall kann jedoch bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit bzw. Bedürftigkeit eine Anrechnung derartiger Leistungen auch gegen den Willen des Zuwendenden erwogen werden.
Es ist immer eine Einzelfallentscheideung.
Den mietwerten Vorteil kann man nicht so pauschal aus dem SB herausrechnen. Ggf. könnte der SB des Unterhaltspflichtigen, durch das gemeinsame Wirtschaften, um bis zu 20% abgesenkt werden.
Wie eingangs geschrieben, würde ich Dir zunächst empfehlen die Beistandschaft einzurichten. Wenn Du mit der Arbeit des Beistands nicht zufrieden bist, kannst Du immer noch einen Fachanwalt für Familienrecht beauftragen. Im Falle Deines Obsiegens, hätte der KV die gesamten Kosten des Verfahrens zu tragen.
LG chico