Hallo,
das Netto-EK kann um 5% berufsbedingete Aufwendungen, oder die nachgewiesenen Kosten (Fahrten zwischen Arbeit und Heim) bereinigt werden. Wenn eine sekundäre Altersvorsorge betrieben wird (Riester z.B.) kann hierfür eine Betrag bis zu 4% von Brutto-EK bereinigt werden. Muss aber wirklich betrieben werden.
Wenn der Kredit schon vor Eintritt der Unterhaltspflicht bestand, kann auch dieser bereinigend angerechnet werden.
Deinn Ex landet auf jeden Fall in der EK-Stufe 1 der DDT. Da diese von 2 Unterhaltsberechtigten ausgeht, es hier aber drei sind, wird eine Stufe runtergestuft.
Unter Anrechnung des hälftigen Kindergeldes würde für die Kinder ein Zahlbettrag von je 225€ fällig. 450€ also.
Dann muss man sehen, was bereinigt wirklich übrig bleibt. Sind es nur 1.500€ würde für Ehegattenunterhalt nichts mehr übrig bleiben, da der SB Deines Ex Dir ggü. 1.050€ beträgt.
Wenn ich mal nur mit den Pauschalen rechne und den Kredit voll anrechne, sieht es so aus.
1.900
- 200
- 95
- 110
Rest 1.495
Da bleibt nichts übrig für Ehegattenunterhalt.
Die vereinbarten 800€ sind also definitiv zu viel. Wenn er freiwillig 600€ zahlt, sei damit zufrieden.
Für den Kindesunterhalt würde ich Dir eine Beistandschaft beim Jugendamt empfehlen. Die prüfen dann regelmäßig das Einkommen des Unterhaltspflichtigen und kümmern sich auch darum, dass die Ansprüche tituliert werden. Ist kostenlos.
LG chico