Guten Abend,
ich würde es so sehen....
Kinder nicht mehr privilegiert, damit SB bei 1.150€.
Tochter1 Unterhaltsanspruch 670€ abzüglich BAföG 77€, verbleiben 593€.
Tochter2 Unterhaltsanspruch 670€ anzüglich Kindergeld, welches an die Tochter auszukehren ist, Restbedarf 486€. Da muss dann noch das gewährte BAföG abgezogen werden.
Vater hat ein unterhaltsrelevantes Einkommen von 2.598€. Abzüglich SB 1.150 verbleibt eine Verteilmasse von 1.448€.
Der Vater würde hier in der Lage sein, den Restbedarf beider Töchter zu decken. Für Tochter1 593€. Für Tochter2 486€ - BAföG.
Und noch mal...
Zitat
Leider geht aus deinem bisherigen Text nicht hervor,
wieviel der Vater aufgrund der BAföG-Berechnung zu zahlen hätte.
Das ist für die Berechnung der Haftungsanteil völlig egal. Die entgültige Berechnung der Haftungsanteil zum Unterhalt wird ausschließlich nach BGB vorgenommen.
Beide Töchter haben einen pauschalen Unterhaltsanspruch von 670€. Soweit dieser nicht duch KiGe oder BAföG gedeckt ist, besteht Anspruch ggü. dem hier leistungsfähigen Elternteil in voller Höhe.
Wenn der KV hier nur lediglich 200€ je Kind leistet, ist das entschieden zu wenig.
LG chico