Guten Abend!
Wer ist denn hier der Student?
Ich nehme mal an, Dein Freund ist auch der Vater des zukünftigen Kindes?
Warum verdient Dein Freund nur 600€?
Wenn Dein Freund der Student ist, und es sich um seine erste Ausbildung handelt, wäre ihm zuzugestehen, dass er diese zunächst absolvieren darf, bevor der unterhaltspflichtig wird. Zunächst ggü. dem gemeinsamen Kind, und sollte sein SB vom 1.100€ (diesen hat er ggü. Dir) dann noch unberührte sein, auch Dir ggü.
Bis dahin könntest Du Unterhaltsvorschuss für das Kind beantragen.
Aber mal ehrlich, auch wenn ihr nicht zusammen wohnt, so seid ihr aber denn noch zusammen? Da solltest ihr ein anderes Modell finden, sonst geht das auf Grund der Unterhaltsforderung ganz schnell den BAch runter.
Wovon lebst Du?
LG chico