Beiträge von chico

    Guten Abend!


    Wer ist denn hier der Student?


    Ich nehme mal an, Dein Freund ist auch der Vater des zukünftigen Kindes?


    Warum verdient Dein Freund nur 600€?


    Wenn Dein Freund der Student ist, und es sich um seine erste Ausbildung handelt, wäre ihm zuzugestehen, dass er diese zunächst absolvieren darf, bevor der unterhaltspflichtig wird. Zunächst ggü. dem gemeinsamen Kind, und sollte sein SB vom 1.100€ (diesen hat er ggü. Dir) dann noch unberührte sein, auch Dir ggü.


    Bis dahin könntest Du Unterhaltsvorschuss für das Kind beantragen.


    Aber mal ehrlich, auch wenn ihr nicht zusammen wohnt, so seid ihr aber denn noch zusammen? Da solltest ihr ein anderes Modell finden, sonst geht das auf Grund der Unterhaltsforderung ganz schnell den BAch runter.


    Wovon lebst Du?


    LG chico

    Hallo JayJay,


    ich werde mich nicht daran beteiligen, wenn jemand der Sozialstaat besch**ßen will.


    Der Bemessungszeitraum sind nun mal die 12 Monate vor der Geburt.


    Du wirst Dich mit den 300e zufrieden geben müssen.


    LG

    Guten Abend!


    Wo ist denn das Problem das Kind nach der Schule in eine Betreuung zu geben? Hier bei uns in NRW heist das OGS (offene Ganztagsschule)


    Dort werden begleitet Hausaufgaben erledigt und das Kind kann danach mit anderen Kindern spielen.


    Und nebenbei kann Mama ihren Lebensunterhalt verdienen.


    Ist doch super!


    LG chico

    Hallo Mama Ratlos!


    Zitat

    Jetzt habe ich gehört, wenn er wieder soviel verdienen würde, dass er wieder Unterhalt zahlen könnte, dann würde ich trotzdem nichts bekommen, weil er zuerst den Vorschuss zurück zahlen muss.
    Ist das wirklich so?


    Nein, laufender Unterhalt geht immer vor Rückzahlung UV.


    Zitat

    Wie sähe aber nun der nächste Schritt generell aus?


    Da hast Du unterschiedliche Möglichkeiten.


    1. Einrichten einer Beistandschaft (sofern es noch keine gibt). Dann kümmert sich der Beistand um das Durchsetzen der Unterhaltsansprüche. Der Erfolg ist hier immer sehr stark davon abhängig, wie angagiert der Beistand ist.


    2. Du fordernst den KV selber auf, Dir nach § 1605 BGB Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Dazu setzt Du ihm eine Frist von 14 Tagen. Kommt er dem nicht nach, wendest Du Dich an einen Fachanwalt für Familienrecht und beauftragst Diesen mit der Stufenklage gegen den KV. Im Rahmen der Stufenklage wird er dann gerichtliche aufgefordert sein Einkommen offen zu legen und im zweiten Schritt wird seine Leistungefähigkeit bzw. die Höhe des zu leistenden Unterhalts festgelegt.


    Sollte der KV aber auf Dein Auskunftsbegehren reagieren, wendest Du Dich mit den Unterlagen an Das JA und bittest um Hilfe bei der Unterhaltsberechnung.


    LG chico

    Guten Abend!


    Zitat

    *****!


    Der Forenbetreiber wäre gut beraten, wenn er diese Äußerung samt PI den zuständigen Ermittlungsbehörden an Hand geben würde.


    LG chico

    Hallo Pama,


    Wie kommst Du auf Einkünfte in Höhe von 43.000€?


    Eure Einkünften entsprechen ja so ziemlich den Selbstbehalten. Kindergeld ist kein Einkommen und bleibt daher unberücksichtigt.


    Elternunterhalt dürfte damit nicht gefordert werden können.


    LG chico

    Hallo,


    ich sehe hier wenig Raum für Elternunterhalt.


    Dein Selbstbehalt ggü. Deiner Mutter beträgt ab dem 01.012.2013 1.600€/monatlich plus die Hälfte des übersteigenden Einkommens. Für Deinen Ehepartner kommen noch mal 1.280€ hinzu. Ergibt mindestens 2.880€ Selbstbehalt. Auch die Kreditrate wäre bereinigen anzusetzen.


    Andere unterhaltsbereichtigte Personen, hier die zwei minderjährigen Kinder, wäre vorrangig zu bedienen. Mindestens 272€ plus 334€.


    Kannst Du eure Einkommensverhältnisse mal genauer aufschlüsseln? Was verdienst Du und was der Ehepartner. Wie weit ist der Weg zur Arbeit und betreibt ihr sekundäre Altersvorsorge, und in welcher Höhe, wenn ja?


    Was heißt unter 46.000€? Ist das netto oder Brutto? Und wie weit unter 46.000€


    LG chico

    Hallo,


    die gesetzlichen Zuzahlungen für Medikamente sind in den SB berücksichtigt. Daher würde ich hier keinen Raum für eine Anhebung des SB sehen.


    Unterhaltsrechtlich bereinigen kann man das EK nicht mehr. Berufsbedingte Aufwendungen fallen nicht an, da Rentner. Sekundäre Altersvorsorge kommt nur in Betracht, wenn dadurch der Mindestunterhalt gesichert ist. Das ist hier nicht der Fall.


    Wenn hier tatsächlich eine volle Erwerbsminderung vorliegt, könnte auch nicht auf die gesteigerte Erwerbsobliegenheit verwiesen werden.


    Wenn man nun den SB (an 01.01.2013) von 800€ dem Einkommen entgegenstellt, wären 263€ für den Kindesunterhalt einzusetzen.


    Sollte ein Titel über die bisherigen Ansprüche bestehen, wäre die Abänderung zu betreiben. Entweder stimmt der Unterhaltsberechtigte der Abänderung zu, oder der TS müsste den Weg der Klage beschreiten.


    LG chico

    Hallo,


    § 1603 Abs.2 BGB


    Demnach muss der Unterhaltsapflichtige alle ihm verfügbaren Mittel einsetzen, um den Mindestunterhalt leisten zu können.


    Was dann verlangt werden kann, ist natürlich immer abhängig von Einzelfall. Aber ich denke, die Aufnahme eines Nebenjöbs sollte jedem zugemutet werden können.


    LG chico

    Hallo,


    das JA wird sich vermutlich nicht von selber melden.


    Wird denn im gefragten Fall der Mindestuntehalt geleistet?


    Handelt es sich um Unterhalt für ein minderjähriges Kind?


    Bevor hier, auf Grund der neuen SB, der Mindestunterhalt unterschritten wird, sollten zunächst die Bemühungen im Rahmen der gesteigerten Erwerbsobliegenheit geprüft werden.


    LG chico

    Hallo Zandra,


    Zitat

    aber ich hab 300 Euro Fahrkosten mit den Öffentlichen zur Arbeit, das kann ich vlt. auch noch ansetzen.


    Auf jeden Fall. damit sinkt Deine untehaltsrelevantes Einkommen auf 1.350€. Da Sein SB ggü. dem Ex Mann ab dem 01.01.2013 1.100€ beträgt, stehen nur noch 250€ für den Trennungsunterhalt zur Verfügung.


    Wie hoch ist denn Deine Kreditverpflichtung?


    LG chico

    Guten Morgen,


    der Aussage von Birgit schließe ich mich an.


    Ein Verzicht auf nachehelichen Unterhalt ist grundsätzlich möglich. Eine entsprechende vereinbarung wird aber nichtig, wenn zum Zeitpunkt des Abschlusses bereits absehbar war, dass eine der Parteien in der Zukunft auf Transferleistungen angewiesen sein wird.


    Dein genanntes Brutto-EK ergibt netto, bei Stkl.1 so etwa 1.650€ netto. Dieser Betrag wäre dann noch zu bereinigen um berufsbedingte Aufwendungen, wenn betrieben, sekundäre Altersvorsorge und ggf. Tilgung Deiner Kreditverpflichtung. Da Dein SB ggü. dem zukünftigen Ex im Moment noch 1.050€ beträgt, wirst Du den verbleibenden Betrag oberhalb dieser Grenze als Trennungsunterhalt leisten müssen. Dieses zunächst mal bis zur Scheidung. Ob nach der Scheidung noch Anspruch besteht, müsste dann geprüft werden.


    Die Selbstbehalte werden sich aber vorraussichtlich zum 01.01.2013 erhöhen. Auf welchen Betrag, das gibt das OLG Düsseldorf heute um 10.00 Uhr bekannt.


    LG chico

    Hallo,


    das Jobcenter wird hier wohl Leistungen gewähren, diese aber vom Ehemann einfordern. Der gegenseitige Verzicht auf Unterhalt greift hier nicht. Oder nur so lange, bis eine der Parteien Transferleistungen beantragt.


    Wie hoch ist denn das Einkommen des Mannes? Bis auf den Selbstbehalt von 1.050€ wäre sein Einkommen für den Trennungsunterhalt einzusetzen.


    Hättet ihr euch damals scheiden lassen, wäre die Unterhaltskette, auf Grund des eigenstänigen Wirtschaftens, über 13 Jahre, gerissen. So aber ist Dir Dein Mann noch immer zum Unterhalt verpflichtet.


    Oh man, warum lässt man sich über 13 Jahre nicht scheiden? Völliges Unverständniss.


    LG chico

    Hallo,


    Zitat

    Reicht trotzdem nicht.


    Jetzt bock mal nicht.


    Mit bald 27 sollte man so weit sein, dass man seinen Lebensunterhalt selber bestreiten kann. Du aber gönnst Dir den Luxus einer 2. Ausbildung.


    Ich habe mit 27 bereits ca. 5.000 DM verdient und war seit 3 Jahren bei Mutti raus.


    Wenn willst Du denn jetzt "anzapfen"? Da gibt es keinen, und keine öffentliche Stelle.


    Du bist für Dich selber verantwortlich. Man, solche Threads wie den Deinen erwatet man sonst von 19 oder 20jährigen. Mit 27 solltest Du etwas mehr im Leben stehen.


    Du musst mit dem auskommen, was Deine Ausbildungsvergütung hergibt. Punkt aus!


    LG chico