Hallo Kitty,
ZitatUnd reicht das Geld dann noch zum leben??
das ist sicherlich auch davon abhängig, welches Einkommen Dein Freund erwirtschaftet.
So, wenn Du von zu Hause ausziehst, hast Du einen Unterhaltsanspruch von 670€. Darauf angerechnet wird das Kindergeld in voller Höher, welches dann an Dich auszukehren ist. Verbleibt ein Restbedarf von 486€.
Dann müsstest Du zunächst, vorrangig zum Unterhalt, BAföG beantragen. In Deinem Fall Schüler-BAföG. Die Voraussetzunge dazu ergoggelst Du Dir bitte.
Wird BAföG gewährt, mindert es Deinen Anspruch ebenfalls in voller Höhe. Wenn dann noch ein Restbedarf bis 670€ verbleibt, wäre dieser, je nach Leistungsfähigkeit, durch Deine Mutter und Deinen Vater zu decken.
ZitatWird mein mietanteil überhaupt übernommen?
Wieso sollte Deine Miete, von wem auch immer, übernommen werden? Es geht hier ja nicht um ALGII und Kosten der Unterkunft. Darauf hast Du keinen Anspruch.
670€ mehr kommt nicht rum. In dem Betrag ist ein Mietkostenanteil von 280€ enthalten. Oh, zusätzlich dazu hätten Deine Eltern noch die Krankenversicherung zu erbringen.
LG chico