danke für die antwort... das ist sehr sehr traurig alles..
Beiträge von atmosphere
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also gibt es keine möglichkeit, dass quasi alles so bleibt wie es ist, bloss das wir eine gemeinsame wohnung haben?
muss es sofort als bedarfsgemeinschaft gelten?? -
Hallo,
Mein Problem ist folgendes,
Ich bekomme Alg2 für mich und meine 2 Kinder und möchte gern mit meinem Freund (22, nicht der Vater, Student) zusammenziehen.
Er ist Student, bekommt kein Bafög und wird von seinen Eltern noch unterstützt, jobbt nebenbei- verdient aber unter der einkommenssteuergrenze- kann somit natürlich nicht für mich aufkommen.
Muss gleich eine Bedarfsgemeinschaft angemeldet werden? bzw, muss ich damit rechnen, dass ich weniger geld bekomme? Oder kann man das vorerst als "wg" laufen lassen, dh wir zahlen unsere miete anteilig nach den zimmern. würde es evtl sinn machen, ihn als mein untermieter zu melden??
mit welchen einschränkungen muss ich rechnen? bzw, kann man die irgendwie umgehen?gruss und danke schoneinmal