Beiträge von Student38

    Ich bin alleinverdienender Familienvater, habe 2 Kinder.
    Normalerweise werden meine Werbungskosten (Fahrt, Bücher, etc) von meinem Gehalt abgezogen und der Betrag, der übrig bleibt wird als Einkommen angerechnet. Wenn ich in einem Monat mehr Werbungskosten habe, bleibt meiner Familie noch weniger Geld zum leben, so dass ich den Fehlbetrag aufgestockt bekomme.


    Aber die Hauptfrage ist hier, ist eine Anschaffung für das Studium keine Werbungskosten?

    Hallo,


    ich absolviere ein Dual-Studium, erhalte also etwas Geld und muss den Rest aufstocken lassen.


    Habe nun folgendes Problem:
    Meine Fachhochschule hat mir schriftlich bestätigt, dass ich ein Laptop und Internetverbindung haben muss, dass ich darauf angewiesen bin um überhaupt das Studium und die Lehrinhalte mir aneignen kann.



    Diese Bescheinigung habe ich meinen Sachbearbeiter beim jobcenter per Mail geschickt und gefragt ob und bis zu welchem Preis ich mir ein Laptop kaufen darf (Werbungskosten).


    Die Antwort war "schicken Sie mir die Rechnung, dann geht das schon".


    Habe für den Laptop 600€ ausgegeben und einen Vertrag bei unitymedia abgeschlossen.


    Im Anschluss habe ich die Rechnungen wiederum per Mail an ihn geschickt.



    Diesmal lehnte er ab, die Kosten als Werbungskosten anzuerkennen, was wiederum bedeutet, dass ich die Kosten nicht erstattet bekommen werde.



    Was soll ich tun?


    Habe mich auf seine Aussage verlassen und den Einkauf bzw. Vertragsabschluss getätigt.
    Wer kann mir helfen?

    Vielen Dank für eure Tipps und Hilfestellungen, nun weiß ich was mich erwartet und ich bin auch gewissermaßen beruhigt, weil ich doch nicht extreme finanzielle Schwierigkeiten haben werde, wie ich ursprünglich befürchtet hatte.

    ich werde bis zum Studiumbeginn weiterhin arbeiten, mit ALG1 wird das nichts.


    Meine einzige Hoffnung wäre H4, weil ich dort am meisten erhalten würde.


    Gäbe es nicht die Möglichkeit, dass ich als Student Bafög erhalte und meine Familie H4 bekommt?


    So etwas hatte ich schon mal gehört/gelesen.

    Hallo zusammen,


    ich habe im Internet auf vielen Seiten selber gesucht, aber durch die Vielzahl an verschiedenen Themen habe ich den Zusammenhang nicht herstellen können und suche nun hier euren Rat.


    Bin 27 Jahre, verheiratet, 2 Kinder (4 und 1 Jahr alt).
    Bin Chemikant seit 8 Jahren, nun habe ich vor im nächsten Jahr ein Dual-Studium im geh. DIenst zu beginnen.
    Dazu werde ich meine jetzige Stelle kündigen müssen. Während des Dual-Studiums erhalte ich ca. 1100-1200€ netto. Meine Frau arbeitet nicht, ist für Haushalt und Kinder da.


    Nun zu meinen Fragen:
    Welche Leistungen darf ich beanspruche, H4, Bafög, Kinderzuschlag, Wohngeld,...??


    Bei H4 mache ich mir wenig Hoffnung, weil sie mir sagen könnten, dass ich bereits eine Ausbildung absolviert habe, selbst gekündigt habe und so zu sagen mich selbst in die finanzielle Notsituation gebracht habe, außerdem könnte ich mich bei vielen Leihfirmen als Chemikant bewerben und genug verdienen, so dass ich nicht mehr bedürftig bin.


    BaföG: da habe ich keine Ahnung wieviel mir als "Seiteneinsteiger" zusteht, habe schließlich ca. 8 Jahre gearbeitet und so gut verdient, dass ich meine Familie gut über die Runden bringen konnte.


    Kinderzuschlag und Wohngeld durften eher wenig sein, so wie ich es in einigen Foren gelesen habe.


    Mein Hauptanliegen ist H4: Denn nach den Regelsätzen müsste meine Familie ca. 1700€ verdienen, um nicht unter dem Existenzminimum zu sein. Das Problem ist nun, ob die mir die Eigenkündigung als Hindernis auftischen und ob sie mit dem Studium nicht einverstanden sind.


    Und noch was: Was passiert mit meiner Abfindung? Wird das mit zu meinem Vermögen dazugerechnet oder wird man mir sogar für eine bestimmte Zeit die Unterstützung komplett verweigern
    "Weil Sie selbst gekündigt haben, erhalten Sie für X Monate keine Unterstützung, in den X Monaten danach können Sie Ihre Abfindung in Höhe von X.XXX€ ausgeben und erst in XX Monaten erhalten Sie Leistungen der ARGE".



    Bitte um Mithilfe, weil ich demnächst bei der ARGE ein Termin vereinbaren werde um dort Unterstützung zu beantragen.