Alles anzeigenDu hast das schon richtig verstanden, die 30 Euro sind bei jedem Mitglied der BG abzusetzen, wenn es volljährig ist und Einkommen hat.
Bzgl. der Vergangenheit habe ich das so verstanden, dass dem JC dein Kindergeld direkt von der Kindergeldkasse erstattet wurde? Dann ist es nicht so sicher, dass es dafür die 30 Euro gibt. Diese Sache ist nämlich gerade erst beim BSG anhängig. Die Vorinstanz hat dagegen entschieden, also, dass nichts absetzbar ist: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=141186&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive
Vielleicht will man mit dir darüber reden, deinen Widerspruch ruhend zu stellen, bis das BSG darüber entschieden hat? Um das herauszufinden, wirst du hingehen müssen...
Turtle
Danke für deine Antwort. Dann bin ich ja schon mal froh, dass ich doch Recht habe.
Danke für deinen Link. Ich glaube ich muss mir das noch mal durchlesen. Gut, das wäre auch nicht so das Problem, wenn ich das für die Monate nicht wieder bekomme. Es kam mir halt nur so der Gedanke
Ich hoffe jedenfalls nicht, dass sie den Widerspruch ruhig stellen wollen, bis das BSG da was entschieden hat. Bin wirklich gespannt was mich beim Gespräch erwartet.....
LG