Das Problem ist, dass ich das Geld komplet aufgebracuht habe und nicht in der Lage bin, von dem Geld welches ich derzeit bekomme eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
Ich habe bis jetzt nicht auf das Schreiben des Jobcenters geantwortet.
Das Problem ist, dass ich das Geld komplet aufgebracuht habe und nicht in der Lage bin, von dem Geld welches ich derzeit bekomme eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
Ich habe bis jetzt nicht auf das Schreiben des Jobcenters geantwortet.
Ich habe am 02 Februar 2011 ein Schreiben mit der Aktualisierung von seitens der Bafög Stelle bekommen und dieses in kopierter Form an die Agentur für Arbeit weitergeleitet , dies geschah am 5 Februar 2011. Seit diesem Zeitpunkt habe ich immer wieder versucht mit der Agentur Kontakt aufzunehmen um den Sachverhalt zu klären.
Es wurde keine Aktualisierung von seitens der Agentur für Arbeit vorgenommen.
Jetzt habe ich am 27 August 2011 ein Schreiben von der Agentur bekommen, in dem Steht, dass ich von 1. Februar bis 30. Juni 2011 zu Unrecht Leistung bezogen hätte.
Desweiteren hat sich die Agentur nie Schriftlich mit mir diesbezüglich in Verbindung gesetzt, aber jetzt werde ich beschuldigt meiner Nachweispflicht nicht nachgekommen zu sein.
„Unabhängig davon wussten Sie auch bzw. hätten wissen müssen, dass der Ihnen zuerkannte Anspruch zum Ruhen gekommen oder ganz oder teilweise weggefallen ist (§48 Abs.1 Satz 2 Nr. 4 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch – SGB X)“
Ich habe nun , da das ganze Geld weg ist, keine Möglichkeit auch nur 50 € pro Monat, in Ratenzahlung, an die Agentur zurück zu zahlen. Ich würde jetzt gern wissen, was ich in dieser Lage für Möglichkeiten habe.
Lieb Forums Mitglieder,
Ich befinde mich seit 2 Jahren in einer schulischen Ausbildung und bekomme Schüler BAFÖG. Ich habe bis Februar diesen Jahres eine sehr geringe Summe bekommen, da die Hauptsumme zur Sicherung meines Lebensunterhaltes (Wohnung, etc.) von der Agentur für Arbeit übernommen wurde.
Im Februar diesen Jahres ergab sich laut Bafögselle eine Gesetztesänderung die die Behörde veranlasste mir Rückwirkend Zahlung sowie eine Aufstockung des Bafögsatzes zu leisten.
Dies habe ich sofort nach erhalt im Februar der Agentur für Arbeit mitgeteilt, diese hatte sich aber bis Heute nicht gemeldet. Jetzt bekomme ich ein Brief in dem geschrieben steht dass die Agentur für Arbeit bitt die Summe X rückerstsattet bekommt. Ich habe nun das Problem, dass das Bafögamt nun für mich und meine Wohnung verantwortlich ist aber der Satz sehr viel geringer ist, als der von der Agentur. Desweiteren kann ich auch in dem letzten Ausbildungsjahr kein Geld an die Agentur zurückzahlen selbst wenn ich eine Ratenzahlung vereinbare.
Ist das überhaupt rechtens?
Was habe ich für Möglichkeiten?