Beiträge von Pixel

    Bringe ich diesen Nachweis denn einmalig oder muss ich den in bestimmten Abständen neu erbringen, weil ich ja immer ein leicht unterschiedliches Einkommen habe. Wie sieht dieser Nachweis am besten aus? In Form von mir gestellter Rechnungen, Kontoauszüge, EÜR oder sage ich denen einfach die Summe die ich meine das ich im nächsten Monat verdienen werde (das könnte ja dann meist nur ein Schätzwert sein):confused: ? Und wird dann mein Einkommen meiner Mutter angerechnet?


    Danke Dir schon mal

    Danke Turtle!!


    Mein Einkommen wäre tatsächlich hoch genug um mich selbst und meine anfallenden Kosten zu tragen. Mit dem aus Null sanktionieren habe ich auch in Betracht gezogen, nur möchte ich nicht das wenn bei mir nichts mehr zu sanktionieren ist, bei meiner Mutter weiter gekürzt wird. Würde das dann gemacht? Wird dann nicht alles was ich an Geld einnehme meiner Mutter gekürzt?




    LG

    Hallo Elch,


    Danke für Deine Antwort. Also Miete wäre nicht zu hoch für eine Person, daran soll es nicht liegen. Eine Bekannte von uns hat uns ein Formular (Widerlegung der Vermutung nach SGB II §9 (5)) in diesem bestätigt man folgende Punkte:


    -keine eheähnliche Gemeinschaft im sinne §122 S. 1 BSHG haben


    -keine gemeinsamen Konten führen oder gegenseitige Kontovollmachten haben


    -nicht aus einem gemeinsamen Topf wirtschaften


    -keinerlei finanzielle Hilfe oder sonstige Zuwendungen leisten


    All das können wir getrost verneinen, ist auch nicht in unserem Sinne.


    Könnte dieses Formular dabei helfen aus der BG auszutreten oder ist es auf uns nicht anwendbar?



    LG

    Hallo Leute,


    ich bin neu hier und habe folgendes Problem:


    Ich bin 22 und lebe mit meiner 60 jährigen Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft da Sie auf Grund des Alters arbeitslos geworden ist und ich es automatisch scheinbar auch bin. Nun besteht für mich die Möglichkeit freiberuflich meinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Da ich aber einfach keine Lust habe alle paar Wochen von denen genervt zu werden mit irgendwelchen Minijobs oder sonstigem würde ich gerne aus dieser BG austreten und keinerlei Leistungen von denen beziehen. Meine Bearbeiterin meinte zu mir das dies auf keinen Fall ginge die meiner Mutter ärgert sich über solchen Sturrsinn auch und verwies auf den §46 SGB nach dem (nach Ihren Worten)es sehr wohl möglich ist. Eine Möglichkeit wäre natürlich einfach auszuziehen aber im Moment erschließt sich mir einfach die Nötigkeit nicht da wir beide gut miteinander klar kommen und es hoffentlich auch einen anderen Weg gibt. Wir haben beide getrennte Konten, wirtschaften nicht aus einem Topf und denke wir führen auch sonst keine Eheähnliche Gemeinschaft.


    Habt Ihr irgendwelche Tipps diesbezüglich?


    Ich danke allen im Vorraus


    LG Pixel