Beiträge von P&M

    Also vorab, evtl ist mein Post nicht richtig rübergekommen, denn mit Jammern hat es nichts zu tun. Es ist meine Entscheidung zu Studieren und ein Kind zu erziehen. Keiner hat mir verboten, die ersten 3 Jahre nach der Geburt zuhause zu bleiben und mich nur meinem Kind zu widmen. Ich beschwere mich nicht, frage lediglich nach. Wer nicht in dieser Situation war, kann dies nicht beurteilen - leider. Der Zusschuss zu den Kinderbetreuungskosten beträgt insg. knapp 300€ d. H. 70 € "Puffer". Die Vorlesungen 2 mal die Woche bis 19 Uhr sowie Wochenendseminare werden nicht von der regulären Kinderbetreuung übernommen und wer mit dem Problem der Kindesunterbringung konfrontiert wurde, weiß wie teuer dies ist. 5€ die Stunde über Kontakte bei einer Tagesmutter. Da reichen 70 € weit nicht aus. Hinzukommen Semestergebühren, Bücher, Auto um 3 Std Fahrtweg zur Uni mit Kleinkind und Bahn zu vermeiden und noch vieles vieles mehr.


    Bafög ist Elternabhängig, somit wird Gehalt meines Vaters angerechnet.
    Was den Unterhalt angeht, er wird nicht gezahlt.


    So wie ich es also verstanden habe, wäre die Aufnahme eines 400€ Jobs, ursächlich für die kürzung von ca 279€ die ich vom Jobcenter bekomme. Richtig?
    Das Praktikum geht nur über 10 Wochen und wird zu 100% auf mein Bafög angerechnet, wodurch dieses um die 500€ gemindert wird. Verändert sich dadurch etwas an den Berechnungen des Jobcenters?


    Besteht die Möglichkeit in meiner Situation, vom Jobcenter wegzukommen und stattdessen, einen Kinderzuschlag, oder Wohngeld zu beantragen?

    Dank für deine Antwort !


    nun ist mir natürlich nicht bewusst, wieviel mehr man nach der oben aufgeführten Rechnung hinzuverdienen könnte, ohne dass es Abzuge gibt. Sind irgendwo Listen zu finden? Oder Rechenbeispiele oder -hilfen? Das Geld welches montalich zur Verfügung steht übersteigt keine 500€ für einen Erwachsenen (im Studium= zusätzlich Anfallende Ausgaben) plus Kind. Das Praktikum dauer nur 10 Wochen. Der Mehrverdienst wäre somit max 1250 € für den gesamten Zeitraum. Auch hier fallen wiederum Fahrtkosten sowie Kosten für zusätzliche Kinderbetreuung an.
    Werden Ausgaben, die man hat auf Grund des Studiums, oder Kinderbetreuung nicht berücksichtigt? Ist eigentlich logisch, dass jemand der studiert und nebenbei ein Kind erzieht höhere Ausgaben hat, als jemand der nicht arbeiten kann.

    Alleinerziehende Studentin, im Praktikum mit Nebenjob.
    Hallo alle zusammen 
    Ich habe folgende Frage.
    Eine 27 jährige alleinerziehende Studentin die einen 2 lährigen Sohn hat, bekommt Leistung vom Job Center. 129 € Alleinerziehenden Zuschlag, sowie ca 150 € Mietanteil für den Sohn. (=279€)
    Sie selber hat 650 € Bafög inkl. Kinderbetreuungszuschlag. Des Weiteren wird der Kindergartenplatz des Sohnes, der 230€ kosten von der wirtschaftl. Jugendhilfe mit 185 € bezuschusst. Unterhaltsleistungen werden nicht gezahlt, auch kein Unterhaltsvorschuss. Das Kind erhält Kindergeld in Höhe von 184€


    Das zu Verfügung stehende Geld pro Monat beträgt 1298€


    Mietkosten inkl. Strom u Wasser fallen in Hohe von 400€ an.
    Krankenkasse wird selber gezahlt = 75 €
    Der Kindergarten Kostet jeden Monat 230€
    Studiengebühren, sowie Unterlagen, Bücher, etc wird ebenso gezahlt.
    Somit belaufen sich die monatlichen Fixkosten auf ca 700€



    Nun steht ein Pflichtpraktikum am, welches im öffentlichen Dienst absolviert wird. Die Vergütung beträgt pauschal 500€ bei Vollzeit. Ebenso ergibt sich die Möglichkeit eines Nebenjobs in der Gastronomie, der auf 400€ Basis angemeldet werden würde. Gezahlt, Unterhaltsvorschuss ebenso nicht.
    Kann durch das Mehreinkommen der Mutter, die Leistung vom Jobcenter gekürzt werden? Also direkt, der Mietanteil für den Sohn sowie der Alleinerziehendenzuschlag?


    Liebste Grüße