Hallo,
ich glaube ich gehe doch mal die Woche zum Jobcenter und frage dort mal nach, wegen Einkommen und Vermögen.
Hier hat mir ein anderer Nutzer geschrieben:
Und das soll ein "erfahrener" Benutzer sein? Schon seltsam, was für Leute sich als "erfahren" oder gar Experten aufführen. Aber "Erfahren" bedutet ja auch nicht unbedingt, auch Ahnung von der Materie zu haben. Die Antwort ist jedenfalls grundfalsch. Mal abgesehen davon, dass die Argumentation mit der sog. Vermögensumwandlung nicht richtig ist. Wenn ich das richtig gelesen habe, hast Du die Versicherung bei Antragstellung nicht angegeben. Das aber ist der entscheidende Punkt:
damit war vor Antrag ALG kein Vermögen da, was umgewandelt werden kann. Der Zufluß an Vermögen während des ALG-II-Bezuges ist aber schlechterdings unmöglich (wenn man mal von Erbschaften und dgl., also von außen eintretenden Situationen absieht).
Im übrigen ist jede Änderung in den wirtschaftlichen Situationen meldepflichtig.
(Widerrum hatte ich vor ca. 1 1/2 Jahren einen Anwalt über Beratungshilfe genommen für Sozialrecht, der behauptet hat, es würde unter Einkommen laufen und würde mir komplett angerechnet werden. (Jemand aus einem Forum sagte mir, dieser Anwalt würde irren!) Denn damals hatte ich es mir auszahlen lassen, da waren 1.247 € auf meinem Konto.)
Das ist dann eine klassische Vermögensumwandlung - wenn Du vorher das Vermögen angegeben hättest. Da es nicht angegeben wurde, ist es tatsächlich Einkommen, womit der Anwalt recht hat.
"Ansonsten fehlt mir sowieso etwas in Deinen Schilderungen über die Reaktion all der Leute: der Aspekt, daß es sich - egal, wann nun beim Jobcenter angemeldet - gar nicht um Dein Vermögen handelt, sondern das Deines Sohnes. Insofern ist der ganze Blickwinkel ein vollkommen anderer als von Dir geschildert. Aber das nur nebenbei."
Vielleicht kann Turtle nochmal was zu der Argumentation sagen?
Das die Versicherung für meinen Sohn war ist ja klar, damals war er erst 5 Jahre alt als ich die Private Unfallvers. abgeschlossen hatte, mittlerweile ist er 18 und das Geld steht ihm natürlich zu, er wohnt ja noch hier bei mir und geht noch zur Schule.
Was ich aber garnicht verstehe dass mir vor kurzem eine Anwältin rechtl. Auskunft gegeben hat, über eine kostenlose Beratungsstelle, sie schrieb:
Sehr geehrte Frau..., folgende Antwort schickte mir unsere
Rechtsanwältin für Sie,
Vor Gericht werden Sie wohl mit den Argumenten durchkommen, dass es sich um nicht verwertbares Vermögen handelt, aber ob es das JC so sieht ……
mit freundlichen Grüßen,
......
Rechtsanwältin
.....................[gelöscht, bitte keine personenbezogenen Daten im Forum]
ich rate Ihnen, geben Sie die Einkünfte an und sollten diese angerechnet
werden – dann müssen wir klagen. Um einer Klage vorzugreifen – können
Sie dem Sachbearbeiter sagen- dass wir nur darauf warten und uns darüber
freuen – weil wir diesen Prozess gewinnen werden. Nehmen Sie die E-mail mit
und berufen sich auf die Antwort.
Wie soll ich mich denn jetzt, wenn ich zur Kurzberatung zum jobcenter fahre verhalten? wenn die jetzt auch sagen es wäre Einkommen? sollte ich dann trotzdem widerspruch einlegen und klagen?
Weil Kollege oben scheint sich ja ganz sicher zu sein, dass es unter Einkommen läuft, da ich es nicht beim ERSTANTRAG 2002 angegeben hätte, somit keine Vermögensumwandlung sei.
Liebe Grüsse