Hallo lacki,
ich will hier bestimmt nicht abkassieren, so etwas liegt mir nicht.
Hallo charly599,
wir sind schon länger getrennt, also schon bevor mein Ex die Stelle angetreten hat ... um genau zu sein seid dem 21.06.10. Der ARGE wurde dies jetzt erst schriftlich mitgeteilt, zusammen mit dem Widerspruch, da es vorher hieß (telefonisch), man kann erst ein Änderung vornehmen wenn mein Ex ausgezogen ist.
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Hallo, snoopy41,
ich weiß, es sind schon ein paar Tage her, wo Du Deinen letzten Post geschrieben hast. Trotzdem möchte ich zu diesem Thema einmal Stellung nehmen.
Wie Du ja selbst geschrieben hast, wurdet ihr (also Du und Dein "Ex") als BG vom JC geführt. Das heißt im Klartext: Gegenseitiges Einstehen! Dieses gegenseitige Einstehen ist nicht mit einer bloßen Meldung der Beendigung der Partnerschaft aus der Welt zu bekommen, sondern begründet sich ausschließlich mit der endgültigen räumlichen Trennung der bisherigen BG. Da dies wegen fehlenden neuen Wohnraums Deines "Ex" aber momentan nicht zu bewerkstelligen ist, gilt für das JC nach wie vor die BG.
Du schreibst weiter: Ihr steht beide im Mietvertrag. Damit begründet sich für das JC erst recht eine BG. Das ist, als wenn ihr ein gemeinsames Konto habt. Da der Vermieter mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht auf den zweiten "Garanten" des Mietvertrags verzichten wird, (von 2 Peronen ist ein eventueller Mietrückstand schneller einzuklagen) bist Du auf Deinen "Ex" leider angewiesen. Das heißt: Wenn Du die Miete nicht aufbringen kannst, hält sich der Vermieter an die andere unterzeichnende Person. Da kommt er auch nicht mehr so leicht raus. Selbst dann nicht, wenn er mal ausziehen sollte. Vertrag ist Vertrag, egal, ob er dort wohnen bleibt oder auch nicht. Es sei denn, der Vermieter entlässt ihn freiwillig aus dem Mietvertrag.
Dieser Mietvertrag ist normalerweise erst dann beendet, wenn BEIDE Parteien den Wohnraum nach Fristeinhaltung der Kündigung aufgegeben haben. Dies ist jedoch bei Euch (noch) nicht geschehen. So viel zu den Tatsachen.
Für das JC ist es also wesentlich, dass sich für die nichts an einer BG geändert hat. Da ja Dein "Ex" nun ein eigenes Einkommen hat, muss er erst mal seine Hosen vor dem JC runter lassen und die Verdienstbescheinigung vorlegen. Dazu kann er gezwungen werden, weil das JC sicher gehen will, dass da nicht schon ein Meldeversäumnis über vorher verdeckte Einkünfte staatgefunden hat (Sozialbetrug) oder nicht. Also MÜSSEN die erst mal ALLE Bezüge für beide sperren, leider auch Deine Krankenversicherung.
Hat diese "Offenbarung" Deines "Ex" nun beim JC stattgefunden, lässt sich der noch eventuell vorhandene "Bedarf" auch wieder berechnen und die Restunterstützung kann dann i.d.R. wieder aufgenommen werden. Aber dazu musst Du ihn drängen, sonst wirst Du vorher keinen Erfolg haben. Auch nicht durch eine Eilklage. Dies betrifft eben halt Deine Mitwirkungsverpflichtung aus der Eingliederungsvereinbarung, die Du ja irgend wann mal unterschrieben hast.
Bis dahin ist also Dein "Ex" verpflichtet, für Dich mit aufzukommen. So sieht es auch das Gesetz vor, dass Du Dir notfalls vorübergehend auch einklagen kannst.
PS: Alle Änderungen beim Bezug von Hartz4 sind nicht telefonisch, sondern mit dem offiziellen Formblatt "Änderungsmitteilungen" unverzüglich anzuzeigen. Zuwiderhandlungen können mit dem Aussetzen der Bedarfshilfe geahndet werden. Im Grunde sind Deine Probleme eigentlich "hausgemachte" Probleme, die bei rechtzeitiger und eidesstattlicher Erklärung höchtwahrscheinlich gar nicht soweit geführt hätten, wie es nun bei Dir der Fall ist. Tipp zum Schluss: Wende Dich mal an das Kundenmanagement der ARGE (JC) und trage Deine Situation sachlich und korrekt vor. Manchmal wirkt das Wunder...
Gruß, Michael.D