Hallo,
ich absolviere ebenfalls eine Umschulung (21 Monate mit Bildungsgutschein) mit IHK Abschluss.
Innerhalb der Ausbildung mache ich auch ein 6 monatiges Praktikum. Der Zeitraum des Praktikums ist vorgeschrieben. Das Unternehmen konnten wir uns aussuchen.
Beim Vorstellungsgespräch bot mir der Unternhemer ein Praktikumsentgelt an. Ich sagte, dass ich in Höhe von 100,-€ ohne Probleme das Geld pro Monat verdienen könnte, wegen ALG II.
Der Umschulungsträger selbst will von mir eine Bescheinigung haben, die ausgestellt ist vom Jobcenter, dass ich dieses Geld pro Monat verdienen darf.
Abgesehen, dass dies eigentlich nichts die Leute der Umschulung angeht, bin ich dennoch los zum Jobcenter und habe versucht eine Bescheinigung zu bekommen.
Beim Jobcenter verwies ich auf das Merkblatt 6, auf Kapitel 4.2 Anrechnungen von Leistungen sowie auf den § 141 Absatz 4 SGB III in Verbindung mit § 11 b Absatz 2 SGB II.
Also dass ich wegen der Teilnahme an einer Maßnahme Leistungen von meinem Arbeitgeber (also PraktikumsUnternehmer) erhalte und ja 100€ anrechnungsfrei sind.
Die Dame musste sich erst belesen und meinte dann nein, dass gelte nicht für mich, denn dieses Praktikum ist ja Teil einer Umschulung und ich bekomme ja schon ALG II. Wenn ich also neben der Umschulung oder Praktikum arbeiten würde, dürfte ich nach Ihrer Aussage 100€ verdienen, aber bei einem betrieblichen Praktikum von 40 Stunden/Woche anscheinend nicht.
Ich selbst fand dann auf der Arge Homepage die Bescheinigung für genau diese Konstellation:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26646/Navigation/zentral/Formulare/Buerger/Weiterbildung/Weiterbildung-Nav.html
Bescheinigung über Arbeitgeber-/ Trägerleistungen
Die Frage besteht für mich noch:
Darf man ein freiwilliges Praktikumsentgelt bei einem betrieblichen Praktikum innerhalb einer Umschulung erhalten?
Ist dieses Formular das Richtige?
Muss mann dann die 15 Stunden Regel wie bei einem Nebenjob beachten?
Vielen Dank für eure Antworten.