Alles anzeigenHallo Dark Rose,
ich würde Dir ja gerne versuchen, zu helfen. Das Problem ist nur, dass Du keine Fragestellung getätigt hast. Was möchtest Du definitiv wissen?
Jedoch gebe ich Dir mal einige Hinweise: Grundsätzlich sagt das SGB II, unter das Du ja auch fällst (gefallen bist), dass bei Leistungsbezug nach SGB II der nachgewiesene ständige Wohnort die Bundesrepublik Deutschland sein MUSS! Mit einer Abmeldebescheinigung bezeugst Du aber, dass Du eben KEINEN Wohnort in der BRD nachweisen kannst. In so fern ist die Beurteilung des SB beim JobCenter korrekt, in dem er sagt, er verweigert die Leistung. Unter anderem ist diese Meldebestimmung dazu da, damit gewährleistet bleibt, dass Du für das JobCenter jerderzeit postalisch erreichbar sein musst.
Du schreibst, dass Du zwei Monate eine Wohnung hattest, allerdings ohne Mietvertrag. Hast Du denn während dieser Zeit die Miete vom JC bekommen? Weiter schreibst Du: Du hast Angst, vom JC hin- und hergeschoben zu werden, die sollen endlich mal was tun! Nicht die, sondern Du musst etwas tun. Und zwar musst Du Dich schleunigst anmelden. Vorher aber unbedingt das mit dem JC abklären, damit die Dich nicht woanders hin abschieben.
Wenn Du Deinen Text selber nochmal liest, wirst Du feststellen, dass da nicht ein einziges Fragezeichen steht. Woher sollen also die Nutzer dieses Forums wissen, was Du von ihnen möchtest? Da musst Du Dich schon etwas klarer ausdrücken. Das meine ich nicht böse. Ich bin leider selbst auf Hartz4 und kenne diese Materie selber viel zu gut. Vielleicht kann ich Dir dann auch effektiv weiterhelfen. Aber konkrete Fragen musst Du schon selber stellen, ok? Also, ran an die Tasten und wir werden eine Lösung für Dich finden. Ich betreue auch ehrenamtlich Menschen in Not und weiss so ziemlich genau Bescheid. Ich wohne auch in Berlin, somit könnte das für Dich vielleicht auch etwas einfacher werden. Dann musst Du aber antworten.
Gruß Michael
Das Problem hat sich vorerst erledigt, da ich mich bei meiner Freundin, die in einem anderen Bezirk wohnt lebt, angemeldet habe bekomme ich nun endlich meine Leistung auch wenn es in einem anderen JC.
Entschuldige bitte, da hab ich wirklich meine eigentliche Frage vergessen zu schreiben.....Diese war ob mir dadurch Schwierigkeiten entstehen würden in der Schweiz, wenn auf PA keine Adresse in dem Sinne, angegeben ist, ob JC mich dann wegschickt und somit mich an eine andere Zuständigkeit verweisen möchte?
gruß dark_rose