Beiträge von franzi2803

    Hallo,


    ich habe ein paar Fragen zur Gründung eines Online-Geschäfts.


    Ich war in den letzten 2 1/2 Jahren berufstätig, bin nun ab 1.10 arbeitslos. Laut ALg 1 Rechner stehen mir monatlich ca. 460 € ALG 1 zu, zusätzlich muss ich aber, da dieser Betrag meine Miete, Strom etc nicht deckt, ALG 2 beantragen. Womit ich dann monatlich ca. 550 € zur Verfügung hätte.


    Laut INternet bekommt man Gründungszuschuss in Höhe des zuletzt gezahlten ALG 1 + 300 € für Sozialleistungen. BEkomme ich dann die 460 €, die ich ab 1.10 bekomme + 300 € oder 460 € ALG1, die mir ja ab 1.10 zustehen + nochmal 460 € und 300 €. Ich verstehe dies nicht ganz. Aber wahrscheinlich, sind es nur die 460 € + 300€.


    Andere Frage: würde ich dadurch, dass ich ja zusätzlich ALG2 bekommen würde, überhaupt Gründungszuschuss bekommen oder lediglich das Einstieggeld in Höhe von 172,50€?


    Sagen wir mal, ich bekäme nur das Einstiegsgeld, kann man sich dieses auf einmal auszahlen lassen, weil sonst müsste ich erst 2-3 Monate sparen, bis ich z.B. kleine Prospekte erstellen lassen kann und natürlich die Ware erst kaufen kann. Was nützt mir die Ware, wenn ich aber erst 2 Monate später, die Werbetrommel rühren kann.


    Und kann ich zusätzlich GEld beantragen für Sachleistungen, ich benötige z.B. noch einen Laserdrucker, ein Packetrollkleber, ein Faxgerät, und natürlich Verpackungsmaterial.


    Nun zu einer anderen Frage. ICh möchte auch ein Praktikum im Krankenhaus machen und eventuell ab 01.09.2012 in dem Bereich eine Ausbildung anfangen. Wenn ich dies dem Fallmanager erzähle, würde er mich dann überhaupt Ernst nehmen, weil ich ja zusätzlich auch noch mit dem Online-Geschäft weiter machen wollte. Und was käme z.B. auf mich zu, wenn ich diese, erneute Ausbildung anfange und ja trotzdem noch ein selbstäniges Gewerbe führe.




    Also, das sind alles nur Vorab-Infos. Man soll ja vorausschauend denken.


    Trotzdem wäre ich sehr dankbar, für Info´s.

    Hallo an alle,


    ich weiß nicht, wie ich die Überschrift am Besten wählen kann.


    Es ist so:


    Ab 01.06.2009 bis 31.05.2010 war ich in einem befristeten Arbeitsverhältnis, dieses wurde dann noch einmal um ein Jahr verlängert bis zum 31.05.2011.


    Der Arbeitgeber hat dann im März 2011 mitgeteilt, dass er mich nach Beendigung nur noch auf Zuverdienst einsetzen kann. Ich habe mich daraufhin schon einmal anderweitig umgesehen und die Gelegenheit bekommen, ab den 01.04.2011 in einen anderen Job zu wechseln.


    Dann habe ich Aufhebungsvertrag gemacht mit alten Arbeitsgeber.


    Die neue Arbeit ist in einem Call Center und leider ist es so, dass mich diese Arbeit fertig macht und ich damit nicht zurecht komme. Bin nun seit 6 Wochen krank. Mein Neurologe meinte, man könne mit einem Attest von ihm das Verhältnis beenden.


    Hätte ich Anspruch auf ALG1, weil doch bei dem 1. Arbeitgeber mit einem Aufhebungsvertrag beendet wurde und sagen wir mal, ich würde das jetzige Arbeitsverhältnis kündigen, natürlich nur mit Attest, hätte ich Anspruch auf ALG 1 oder komme ich gleich in ALG 2.


    So wie ich das sehe, komme ich wohl gleich in ALG 2, denn leider wurde ja das damalige Arbeitsverhältnis mit einem Aufhebungsvertrag beendet. Oder bekomme ich deswegen gar eine Sperre?


    Für Antworten wäre ich wirklich sehr dankbar.