Beiträge von RA10Bayer

    War deine Mutter in ihrem Leben mal erwerbstätig? Wenn ja, wo? Es könnte auch sein, dass in der Türkei ein Anspruch auf Halbwaisenrente besteht.


    Ja in der Türkei glaub ich schon. Aber ob da noch Papiere existieren? Muss ich meinen Vater fragen.
    Hab einfach mal bei der deutschen Rentenversicherung angerufen, die Dame meine dass es irgendein Abkommen mit der Türkei gibt, wonach das eventuell auch mir hier zusteht.
    Ich solle einfach mal bei Gelegenheit da vorbei schauen und mich beraten lassen.


    Ehrlich gesagt hoffe ich dass die mir sagen dass ich kein Anspruch habe, da ich sonst mir selbst in die Eier trete, wenn mir die letzten 17 Jahre ne Menge Geld durch die Lappen gegangen ist.

    Du musst von deinem ALG I nur deinen Mietanteil und deinen Lebensunterhalt zahlen. Sofern du unter 25 bist, könnte im September auch Anspruch auf Kindergeld bestehen. Dieses kann deinen Eltern angerechnet werden, wenn du es nicht für deinen Bedarf benötigst.


    Das ging ja schnell, super, ich danke dir.
    Wir sind ein 5-Personen Haushalt (3 Kinder), also müsste ich ein fünftel von der Miete (650€) zahlen, also 130 Euro. Hmm bei einem Kumpel könnte ich umsonst wohnen für einen Monat, ich bin doch nicht dazu verpflichtet zu Hause zu wohnen oder?


    Das mit dem Kindergeld stimmt, hab den Antrag vor einigen Tagen abgeschickt, aber danke trotzdem für die Info.

    Guten Tag,


    Beim Ausfüllen des Bafög Antrages wurde ich gefragt ob ich Halbwaisen-rente für meine 1994 verstorbene Mutter bekommen würde. Die Frage habe ich verneint und beim Abgeben des Antrages wollten die einen Nachweis von mir, dass ich tatsächlich keine Halbwaisen.rente bekomme.
    Ich hab immer gedacht, dass man deutscher Staatsbürger sein muss um sowas zu bekommen.
    Als Sie verstorben ist, waren wir erst seit einen Monat in Deutschland und waren Asylanten.
    Bin übrigens gebürtiger Türke aber habe seit einigen Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen.


    Zu meinen Fragen:


    1. Hatte oder habe ich überhaupt Anspruch auf Halbwaisen-rente?,
    - Falls ja an wen muss ich mich wenden? an die deutsche Rentenversicherung?
    - Falls nein, können die mir überhaupt eine Bescheinigung geben, dass ich kein so was nicht bekomme?



    Vielen Dank schonmal im vorraus für jede hilfreiche Antwort.
    Gruß

    Guten Tag,
    Ich leiste momentan einen freiwilligen Wehrdienst von insgesamt 23 Monaten, der am 31.08.2011 endet, Mein Wohnort ist momentan noch die Bundeswehr-Unterkünfte.
    Ab dem 01.09.2011 werde ich wieder zu meinen Eltern ziehen müssen, die momentan Arbeitslosengeld 2 bekommen.
    Aber ab dem 01.10.2011 beginne ich dann mein Studium in einer anderen Stadt in der ich auch wohnen werde.


    Jetzt habe ich gelesen, dass ich für den September noch ALG 1 bekommen kann, da ich länger als 12 Monate beschäftigt war.
    Wenn ich aber in dem Monat zu meinen Eltern ziehe, würde mein ALG 1 Geld für diesen Monat als Einkommen der Wohngemeinschaft verrechnet werden, so dass meine Eltern weniger Geld bekommen würden?
    Oder muss ich von meinem ALG 1 lediglich nur meinen Teil zu der Miete beitragen und sonst nichts?


    Ansonsten könnte ich für den einen Monat auch zu einem Kumpel von mir ziehen.


    Schonmal vielen Dank im vorraus für jede hilfreiche Antwort.