Wieso merkwürdig?
ev. lesen die hier mit...?!
das wollt ich damit sagen
trotzdem wird geklagt, so wie meine Tochter sich beschimpfen und demütigen lassen muss.
Wieso merkwürdig?
ev. lesen die hier mit...?!
das wollt ich damit sagen
trotzdem wird geklagt, so wie meine Tochter sich beschimpfen und demütigen lassen muss.
Ich bin ein Mann. Ich war obdachlos weil ich die Stromkosten von 60 € nicht bezahlt habe. Ich hatte einen 80 Liter Boiler. Den konnte ich nicht abstellen weil er sonst wieder soviel gekostet hätte um den zu heizen. Sarazins Rat mit dem dicken Pullover wollte ich nicht befolgen. Irgendwann ist ja auch mal die Hose vollgepupst und das kostet auch wieder Strom. Da sind ja nur 8 € für vorgesehen. Jetzt wohne ich bei meinem Bruder. Es ist schwer eine Wohnung zu finden. Keiner will Hartzis haben weil die alle ihre Miete nicht bezahlen.
Die Bügelhilfe wird wohl jedem angeboten. Angeblich nehmen die wegen der Gleichberechtigung auch Männer. Vermutlich weil die Frauen sonst keinen Bock mehr haben dort zu arbeiten. Mit ein paar Männern zwischen den Tischen wird die Arbeit wohl interessanter. Gute Taktik - aber nicht mit mir. Stimmt Elch es sind 6 € in der Stunde. Hast du das auch bekommen?
Ich wollte neulich Urlaub machen weil ich das Urlaubsgeld wollte da boten sie mir einen Job bei Burger King für 6,50 € an. Urlaubsgeld gibt es hier in Berlin nur noch für Reisen innerhalb Deutschlands und nur wenn eine Ortsabwesenheit vom JC genehmigt wird. Eine Schweinerei. Das ist Ungleichbehandlung gegenüber den Behinderten. Die brauchen nicht arbeiten und können Urlaub machen. Ich muss Unterhalt zahlen also ich müßte und soll deshalb für das Geld arbeiten. Da habe ich die Fahrkosten und muß alles an meine beiden Ex abgeben. Ja bin ich blöd? Da bin ich strubbelig zum Burger King gegangen und die sagten nein. Urlaub wollte ich dann nicht mehr wegen der blöden Bewerberei.
Obdachlos, wegen nicht gezahlter Stromkosten in Höhe von 60,00 Euro?
Wenn Wohnungskündigung , dann wegen Mietrückstand und Miete überweist ja gleich das AA, so das keine Rückstände entstehen ! Oder warst du da noch in Arbeit, so das gegen dich schon das gerichtliche Verfahren eingeleitet wurde und du dann keine Miete usw. zahlen konntest?
Wegen Stromkosten hast du dich bestimmt nicht gekümmert?
Du hättest beim AA beantragen können den Rückstand. Natürlich hättest du dann zurückstecken müssen, da man dir es in Raten vom Regelsatz abgezogen hätte, aber wenigstens hättest du noch ein Dach über dem Kopf. Vorrausgesetzt, das du beim AA gemeldet warst.
Es ist schon schlimm, wie der Staat mit Menschen verfährt.
Meine Tochter hat Leistung für den vollen Monat August, sowie einen Bewilligungszeitraum für 6 Monate erhalten!
merkwürdig, merkwürdig
an Elch;
Mit dem Link wollte ich aufmerksam machen wohin Hartz IV Sanktionen führen können!
Aha, also sieht der Bearbeiter in meiner tochter eine potentielle beförderung ?
Ich möchte auch mal auf diese Seite aufmerksam machen!
Hallo,
ich möchte noch sagen, das meine Tochter und ich nicht an ein und dem selben Wohnort leben und uns meist telefonisch bzw. schriftlich kontaktieren.
Also, mit den 3 Monaten, erklärte ihr der SB mündlich, das sie ja genügend Zeit hätte und sich um Arbeit kümmern soll.
Das war die Begründung.
Auch hat sie sich einen kostenlosen rechtlichen Beistand gesucht und ihre Situation dargelegt und ihr gesagt wurde, das dies rechtens wäre, mit dem Antrag vom 9. August, da sie erst am 9. Aug abgegeben hat.
Auch hat sie bis jetzt noch keinen Bescheid bzw. Leistung erhalten.
Als sie den Antrag einreichte, bat sie um einen Scheck, der SB der den Antrag entgegengenommen, schrieb dies auch extra mit auf dem Antrag.
Als ihr Rechtsbeistand auf dem Amt nachfragte, antwortete ihr der zuständige SB, er war im Urlaub und es wird ihr auf Konto überwiesen,
von einem Scheck wüßte er nichts.
Alles anzeigenWenn ihr das glaubt, ist euch wirklich nicht mehr zu helfen,
dann werdet ihr immer weiter eingemacht!
Viel Spaß noch mit der "Einstellung"......
Die passenden Infos habt ihr bekommen, also beschwert euch hier nicht!
Natürlich werden wir dagegen vor gehen, diese Kenntnisse haben uns ja gefehlt um richtig argumentieren zu können und jetzt können wir gezielt handeln.
Alles anzeigenHallo Felina,
Allgemein bekannt ist die Abgabe des Hauptantrages ( auch bei einem Folgeantrag ) maßgeblich dafür, ab wann eine Leistung zu gewähren wäre.
( Lief ein Bewilligungszeitraum Ende Januar aus, kann der HA nicht erst am 9 Februar eingereicht werden )
Dann werden 9 Tage fehlen, wenn sich die grundlegenden Gesetze nicht änderten.
Fehlende Papiere können nach Abgabe des Hauptantrages ( notfalls / n Mgl. ) zeitnah nachgereicht werden.
Es konnte allerdings bei zeitlich verspäteter Abgabe von Unterlagen vorrübergehend dazu kommen, dass betreffende Anteile der Leistung nicht zeitnah bewilligt werden könnten, sondern erst nach erfolgreicher Prüfung anhand der nachgereichten Unterlagen bewilligt werden würden. ( Somit daher die Tendenz zur " Nacherstattung " der momentanen Differenz )
mfg
allo
Ja, den Hauptantrag für die nächsten 3 Monate wollte sie ja am 28.07. 2011 einreichen und man hat ihn nicht entgegengenommen, mit der Begründung es fehlt noch etwas.
mfg
Alles anzeigenIst ja schon mal gut, dass ihr euch alles bestätigen laßt,
als nächstes müsste sie einen Befangenheitsantrag gegen den SB stellen:
Also Antrag wegen Besorgnis der Befabgenheit entweder dem SB auf den Tisch packen, wenn es wirder schikanös wird, oder als nächstes direkt an die Geschäftsführung damit wenden.
Dazu dann auch noch Antrag auf Auskunft über die Qualifikation dieses SB stellen, gemäß §§§ 13-15 SGB I i.V.m. §§ 33, 35 SGB X, und gleichzeit um die Zuweisung eines kompetenten, qualifizierten Mitarbeiter bitten. Das alles nachweislich schriftlich, und am Besten um sofortige Bescheidung bitten!
Wird davon irgend etwas abgelehnt, also bekommt ihr einen negativen schriftlichen Bescheid, Widerspruch dagegen einreichen und dann beim Sozialgericht Eilanträge wegen Gefahr im Verzug stellen!
Gegen die 3 monatigen BewilligungsBescheide auch sofort Widerspruch einreichen, weil die Bewilligungen über 6 Monate laufen müssen. Wenn Ablehnung, Widerspruch, danach Klage, aber so weit wird es gar nicht mehr kommen, wenn ihr meine anderen Hinweise abgearbeitet habt.
Dann habt ihr den ARGEN schin gezeigt, dass ihr wehrhaft seid, und die werden euch in Ruhe lassen.
Wenn nicht, hier wieder anfragen, die haben keine Chance!!!:D
Hallo, vielen Dank
Ich glaube mal beim Amt selber hat sie keine Chance, sondern wird, wenn sie sich wehrt, erst recht schikaniert. Sie hat sich da ja schon auf jeder Ebene beschwerd.
Wer sich gegen Ungerechtfertigkeiten wehrt, wird klein gemacht.
Melden (z. B. bei der Vermittlung, das würde auch die 3 Monatsfrist erklären, denn das ist die allgemeine Vorgabe für Leute, die nicht so gut vermittelbar sind) oder bekommt sie wirklich ALG 2 immer nur für 3 Monate bewilligt und muss dann wieder einen neuen Fortzahlungsantrag stellen? Das wäre nicht rechtmäßig, nur in Ausnahmefällen darf das JC unter den "Mindest"-6 Monaten bleiben. Und eigentlich ist es auch nicht logisch: ich kenne kein JC, dem so langweilig ist, dass es alle 3 Monate wieder neu Anträge bearbeiten will...
Hast du Zugriff auf die Bescheide deiner Tochter? Schau doch dort mal, was als Bewilligungsabschnitt drauf steht (Bewilligungsbescheid, nicht Änderungsbescheide, die können manchmal auch nur für einen Monat sein!).
Turtle
Hallo,
ich habe leider keinen hier, aber es sind Bewilligungsbescheide für ihren Lebensunterhalt, die sie alle 3 Monate neu beantragt. Ich werde meine Tochter noch mal genau fragen, wenn ich sie erreiche.
Zum Kommentar von Elch;
kann ich nur sagen, das bei älteren über 40 Jahre dies so gehandhabt wird, nach dem Motto: schwer vermittelbar!
obwohl ja vierzig noch kein Alter ist!
Ach ja, warum meine Tochter alle 3 Monate sich melden muss ist mir unbekannt, eine Begründung hat sie keine dafür!
Vielen Dank für Ihre hilfreichen Antworten
Ich kenne nämlich auch einen Fall, wo der Jenige Mitte des Monats seinen Antrag gestellt und trotzdem seine volle Leistung erhalten hatte.
Nun war ich mir nicht sicher ob dies eine Kulanzfrage eines jeweiligen Bearbeiters ist.
Und ja, es geht um diesen Monat 2011!
Meine Tochter wird von diesem Bearbeiter schikaniert, er lässt sich alles mögliche einfallen um meiner Tochter die Leistung zu kürzen (Krankenscheine verschwinden, entschuldigte Termine hätte er nie etwas erfahren) so erhielt sie eine zeitlang eine Kürzung nach der anderen.
Da sie alles beweisen konnte mussten die Kürzungen wieder zurückgenommen werden, durch dieses ständige kämpfen war sie seelisch schon vollkommen am Boden.
Sie hat eine Beschwerde im Amt eingereicht und einen anderen Berater verlangt, dies hat leider nicht gefruchtet.
Solche intriganten Bearbeiter sollte man aus dem Amt entfernen, die Ihre privat Fehden, Machtspiele oder was auch immer gegen andere ausüben.
Hallo,
hat hier jemand zufällig Kenntnisse darüber, ob es gerechtfertigt ist Hartz IV zu kürzen, wenn man den Antrag für den laufenden Monat, wie jetzt August, nicht schon 1 Monat eher sondern erst am 9. August einreicht?
Meine Tochter bezieht Hartz IV und muss alle 3 Monate erneut einen Antrag stellen. Da sie es beinah verschwitzt hätte für August einen neuen Antrag zu stellen, reichte sie erst Ende Juli den Antrag beim Amt ein und man schickte sie weg ohne den Antrag entgegen zu nehmen, da noch Unterlagen fehlen würden.
Natürlich war dann Wochenende dazwischen und Montag der 1. August.
Obwohl das Amt ja schon alle nötigen Papiere besitzt.
Ich bin der Meinung, man hätte den Antrag trotz fehlender Unterlagen entgegen nehmen müssen und meine Tochter hätte die Unterlagen nachreichen können.
Sie geht noch Arbeiten und kam deshalb erst am 9.August dazu den Verlängerungsantrag zu stellen.
Worauf hin ihr der zuständige Bearbeiter sagte, das er Leistung erst ab den 9. August bewilligt.
Ist dies gerechtfertigt?