Beiträge von westminster

    Hallo Gawain,
    ich wiederhole mich, aber vielen Dank, du hast mir sehr weitergeholfen.
    Eine vorerst letzte Frage habe ich aber noch:


    Nein, denn Deine Tante ist nicht hilfebedürftig und der Sohn bereits erwachsen und deswegen zu keiner Offenlegung verpflichtet. Einzig und allein der Mietvertrag der Tante könnte für die Berechnung der anteiligen Unterkunftskosten relevant sein.


    Einen Mietvertrag gibt es nicht, da meine Tante ein Eigenheim abbezahlt. Macht das für die Unterkunftskosten einen Unterschied?


    Einen schönen Abend wünscht
    westminster

    Hallo zusammen,
    zunächst einmal vielen Dank für eure Antworten.
    Sorry wenn ich schon wieder nachhake, ich will aber 100 % sicher sein was ich tue, bevor ich am WE meiner Tante die Infos gebe bzw. mit ihr und meinem tollen Herrn Cousin den Antrag ausfülle.



    Dein Cousin wäre in diesem Falle seine eigene BG und würde mit seiner Mutter in HG leben. Da man von Seiten des Jobcenters davon ausgeht, dass sich Verwandte untereinander unterstützen (§9 Abs.5 SGB II), wäre dieser Unterstützungsvermutung zu widersprechen und Aussagen bzgl. freier Kost und Logis müssten entsprechend unterbleiben.


    Macht man sowas direkt bei Antragstellung? Und gibt es dafür ein Formular oder kann man eine entsprechende Aussage formlos auf ein Blatt Papier schreiben, seine Unterschrift darunter setzen und dem Antrag beilegen?


    Dein Cousin würde neben der Regelleistung (€ 364) auch einen Anteil an den Unterkunftskosten erhalten, wodurch die Mutter doch erheblich entlastet würde.


    Also wenn ich richtig verstanden habe, interessieren in dem Fall weder die Mutter noch deren Lebensgefährte, da der Sohn seine eigene BG ist. Soweit so gut.
    Zu den Unterhaltskosten habe ich noch folgende Fragen:
    Müssen diese Unterhaltskosten extra beantragt werden oder geht das automatisch mit dem H4 Antrag?
    Müsste meine Tante, wenn diese Unterhaltskosten geltend gemacht werden würden, ihren Verdienst und ihr Vermögen offenlegen?
    Woran bemisst sich der Anteil bzw. wer legt fest in welcher Höhe er ist?


    Vielen Dank im voraus.


    Gruß,
    westminster

    Guten Morgen,
    ich hatte gestern Abend ein wirklich ernüchterndes Gespräch mit meiner verzweifelten Tante. Da ich ihr gerne helfen möchte, mein Lebtag aber noch nie mit AA oder ARGE zu tun hatte und im Netz teils widersprüchliche Infos bzgl. Hartz IV bei Ü30ern gefunden habe, hoffe ich, dass man mich hier aufklären kann.


    Es geht um folgende Konstellation:
    - Sohn 31, keine Ausbildung, 2 abgebrochene Studiengänge (seit 1 Jahr kein Student mehr), z.Z. kein Job :rolleyes:
    - Mutter 56, arbeitet in Vollzeit, Verdienst knapp 1700 EUR, zahlt davon alle laufenden Kosten (Kredit für das Eigenheim, Strom, Gas, etc.)
    - Lebensgefährte der Mutter, arbeitet in Vollzeit, Verdienst knapp 1600 EUR, gibt davon einen Großteil an seine LG für die Haushaltskasse ab, ist seit Jahren mit dem Sohn der LG verstritten


    Die Internetrecherche hat mich zunächst zu dem Schluss kommen lassen, dass der Sohn als Ü25 keine BG mit der Mutter bildet, d.h. er Anspruch auf die Regelleistung von 364 EUR plus Krankenversicherung hätte. Bin dann aber auch auf andere Aussagen gestoßen, nämlich dass bei dem Status quo doch eine HG vorliegt, da der Sohn kostenlos bei der Mutter Kost und Logis erhält. Ob und welche Rolle der LG der Mutter spielt habe ich auf die Schnelle nicht herauslesen können.


    Um meine Tante sowohl finanziell als auch psychisch zu entlasten habe ich ihr gestern den Vorschlag gemacht, dass sie meinen Cousin doch dazu bringen soll, zunächst bei der ARGE Hartz IV zu beantragen. Um Missverständnissen vorzubeugen: ich bin selbst Steuerzahler und habe natürlich einen dicken Hals wenn ich von solchen Fällen höre und diese auch noch mitfinanzieren soll. Meine Idee dahinter ist aber vielmehr, dass die ARGE zwar seinem Antrag stattgibt, dann aber auch von ihm Leistung (1-EUR-Job, Ausbildung etc.) erwartet - ihm also gehörig in den Hintern tritt und er endlich dazu gezwungen ist, sein Leben in die Hand zu nehmen und dann langfristig seinen Lebensunterhalt aus der Ausübung von Arbeit bestreiten wird.


    Meint ihr, dass meine Idee Aussicht auf Erfolg hat?
    Und wie sieht es bei dem vorliegenden Fall mit der BG aus?
    Müssten bei einer evtl. Antragstellung die Einkommens-/Vermögensverhältnisse aller Bewohner offengelegt werden?


    Ich hoffe ihr seid etwas weniger geschockt als ich, seid sicher schon abgehärtet ;) und könnt mir auf die Sprünge helfen.


    Liebe Grüße aus Hessen,
    westminster