Alles anzeigenzu 1. warten wir am besten mal den Bescheid ab, weil es bei der Berechnung von Übergangsgeld 5 verschiedene Varianten gibt.
zu 2. dann sollte es auch keine Auswirkungen hinsichtlich Bedarfsgemeinschaft geben.
zu 3. Den Bescheid des Rententrägers vorlegen. Der Bescheid muss jedoch die von mir bereits erwähnten Vorausssetzungen erfüllen.
Meld dich wenn der Bescheid vorliegt, und dann noch was unklar ist.
dms
OK, ich melde mich wenn ich den Bescheid habe!